Abschlag bei Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos wird, muss sparen. Nicht wenige Menschen rufen nach dem Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit im Call Center ihres Energieversorgers an und bitten um eine Reduzierung ihrer Abschläge. Eine solche macht aber keinen Sinn, da auf Grund der Arbeitslosigkeit mehr Strom verbraucht werden wird als bisher. Die Ursache für den erhöhten Stromverbrauch ist sehr leicht zu erklären: Arbeitslose halten sich häufiger in ihrer Wohnung auf als Arbeitnehmer und verbrauchen somit mehr Strom, da sie sowohl das Licht als auch ein Fernseh- oder Radiogerät einschalten.
Aus Sicht des Energieversorgers ist ein höherer Abschlag für Arbeitslose als für Beschäftigte sinnvoll, auch wenn ein solcher dem Kunden nur schwer vermittelt werden kann.
Selbstverständlich wird kein Mitarbeiter den monatlichen Abschlag eines Kunden ohne dessen Einwilligung erhöhen, ein Senken der monatlichen Rate wegen der eingetretenen Arbeitslosigkeit wird er aber in der Regel ablehnen.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Arbeitslosigkeit begrenzt ist und der Kunde sich bereit erklärt, nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit einen erhöhten Abschlag zu zahlen.
Wenn bis zu erstmaligen Bezug des Arbeitslosengeldes eine gewisse Zeit zu überbrücken ist, kann immerhin vereinbart werden, dass ein Abschlag ausgesetzt und der entsprechende Betrag auf den folgenden Monat übertragen wird.
Wünschenswert ist, dass der Berater des Energieversorgers Tipps zum Einsparen von Energie gibt, damit der häufigere Aufenthalt in den eigenen vier Wänden den Energieverbrauch nicht zu sehr ansteigen lässt. Ein sehr einfacher Tipp lautet, als Hintergrundgeräusch besser das Radio als den Fernseher einzuschalten, da sich der Energieverbrauch mit und ohne Bild spürbar unterscheidet.
Ein Sondertarif für Arbeitslose oder generell für bedürftige Kunden wird häufig gefordert, angeboten wird ein solcher bislang aber von fast keinem Stromversorger.