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Wasser und Wind sind traditionelle Energiequellen

Wind- und Wassermühlen

Wasser- und Windkraftwerke werden heute von vielen Menschen als neue technische Errungenschaften angesehen. Tatsächlich hat die Verwendung von Wind und Wasser für die Energieerzeugung jedoch eine sehr lange Tradition.

Diese zeigt sich besonders in Gegenden mit zahlreichen Windmühlen oder Wassermühlen. Die in ihnen erzeugte elektrische Energie wurde zwar nicht in das Stromnetz eingespeist, sondern ausschließlich zum direkten Antrieb der Mühlräder genutzt. Wenn der Müller eine Windmühle nutzte, musste er mit dem Mahlen des Getreides warten, bis ausreichend Wind wehte. Eine Wassermühle wurde hingegen in den meisten Fällen an einem kleinen Wasserfall errichtet, wo sie regelmäßig Energie zum Betrieb der Mühlräder erzeugen konnte.

Besonders Windmühlen wurden in alten Zeiten nicht ausschließlich von Müllern eingesetzt, um mit ihrer Hilfe das Getreide zu mahlen. Auch für das Auspressen von Ölsaaten sowie für die Verarbeitung von Hölzern in Sägewerken nutzten unsere Vorfahren die kostenfreie Windenergie.
Selbst die Maschinen der Walzwerke wurden früher durch Windmühlen angetrieben.

Die besondere Herausforderung der Windenergie, dass nicht regelmäßig ausreichend Wind zur Verfügung steht, galt selbstverständlich auch in der Vergangenheit. Gelöst wurde sie grundsätzlich dadurch, dass die Arbeit verrichtet wurde, wenn der Wind stark genug wehte.

Heutige Windräder können als Nachfolger der Windmühlen betrachtet werden. Der Wind dreht die Flügel eines Windrades heute ebenso an wie vormals die einer Windmühle. Der wichtigste Unterschied zwischen einer früheren Windmühle und einem heutigen Windrad besteht darin, dass die von der modernen Anlage erzeugte Energie in das Stromnetz eingespeist und nicht sofort verbraucht wird.

Ebenso arbeiten viele Wasserkraftwerke nach dem von der traditionellen Wassermühle bekannten Prinzip, sie benötigen jedoch in der Regel auf Grund der verlangten Leistung ein größeres Gefälle. Wassermühlen an kleineren Flüssen lassen sich somit nicht für die Energieeinspeisung reaktivieren, sie dienen vielmehr bevorzugt als touristisches Ausflugsziel und sprechen besonders den Bereich der Naherholung an.

Der Verteilnetzbetreiber

Der Verteilnetzbetreiber unterhält das örtliche Stromnetz und ist für dessen Wartung zuständig. Daraus folgt, dass bei Störungen in der Stromversorgung der Netzbetreiber und nicht der Lieferant angerufen werden soll. Des Weiteren ist der Verteilnetzbetreiber dafür verantwortlich, dass bei Bedarf in die Stromleitung wachsende Bäume zurückgeschnitten werden.
Auch wenn der Verteilnetzbetreiber so gut wie immer zu einem Unternehmen gehört, welches Strom verkauft, ist der Netzbetrieb kaufmännisch und personell vom Stromvertrieb getrennt.

Die Aufgabe des Messstellenbetreibers ist eigentlich von der Marktrolle des Verteilnetzbetreibers unabhängig, in der Realität nimmt der Verteilnetzbetreiber die entsprechenden Tätigkeiten jedoch häufig ebenfalls wahr. In diesem Fall ist seine Entscheidung maßgeblich, wenn zwischen zwei Lieferanten oder dem Kunden und seinem Lieferanten über den Zählerstand gestritten wird. Wenn bei einem Umzug oder einem Lieferantenwechsel kein gemeldeter Stand vorliegt, beauftragt der Verteilnetzbetreiber die Ablesung; alternativ kann er auch eine Schätzung des Stromverbrauchs vornehmen.

Der Verteilnetzbetreiber meldet Kunden, welche sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Wochen angemeldet haben, in die Grundversorgung an. Ebenso meldet er Leerstände an den Grundversorger, damit dieser die Zählergebühren beim Hausbesitzer einfordern kann. Wenn eine Kündigung mit dem Grund Lieferantenwechsel beim Netzbetreiber eingeht und keine Neuanmeldung der Belieferung erfolgt, nimmt das Verteilnetz automatisch eine Anmeldung des entsprechenden Kunden beim Grundversorger vor.
Wenn eine Stromsperre infolge eines Zahlungsverzugs durchgeführt werden soll, beauftragt der Lieferant den Netzbetreiber mit der Durchführung dieser Maßnahme. Grundsätzlich kann jeder Versorger einen solchen Auftrag erteilen, faktisch bevorzugen die meisten Unternehmen jedoch die Kündigung ihrer säumigen Zahler, sofern ihnen nicht als Grundversorger eine Pflicht zur Belieferung obliegt.

Während jeder Kunden den Stromversorger selbst wählen kann, entscheidet sich die Kommune für einen Verteilnetzbetreiber und überträgt die Konzession zur Nutzung des öffentlichen Raums auf diesen. Inzwischen planen mehrere Städte und Gemeinden die Rücknahme eines vormals verkauften Stromnetzes. Ein Wechsel des Verteilnetzbetreibers bewirkt keine automatische Änderung des Grundversorgers mehr, da als dieser das Unternehmen gilt, welches in einer Kommune die meisten Kunden versorgt.

Standby kostet Geld

Die Standby-Funktion eines technischen Gerätes dient der Bequemlichkeit des Nutzers, da sie Voraussetzung für die Anwendung einer Fernbedienung ist. Nachdem Fernsehgeräte in vielen Haushalten nie vollständig ausgeschaltet werden, hat sich inzwischen die Standby-Schaltung selbst bei der Kaffeemaschine eingebürgert. Der große Vorteil besteht darin, dass der Nutzer die Kaffeezubereitung vom Bett aus starten kann und sofort nach dem Aufstehen über frischen Kaffee verfügt.
Der Drucker wird zwar relativ selten genutzt, dennoch bleibt er im Standby-Betrieb eingeschaltet, damit ein erforderlicher Ausdruck sofort gestartet werden kann.

Die durch das Standby gebotene Bequemlichkeit hat jedoch im wörtlichen Sinn ihren Preis. Da das elektrische Gerät nicht vollständig ausgeschaltet wird, verbraucht es im Bereitschaftsmodus selbstverständlich Strom. Je nach technischer Ausstattung eines Haushaltes können die vermeidbaren Stromkosten, welche durch den Standby-Betrieb verursacht werden, fünfzig und mehr Euro im Jahr betragen. Angesichts stetig steigender Strompreise bietet der weitgehende Verzicht auf das Standby eine relativ einfache Möglichkeit zur Einsparung von Energiekosten. Zu beachten ist aber, dass manche moderne Geräte nicht mehr vollständig abgeschaltet werden können, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden bleiben. In diesem Fall bietet sich die Anschaffung einer abschaltbaren Steckdosenleiste an. Dass der weitgehende Verzicht auf die Nutzung der Standby-Funktion mit dem zum Ein- und Ausschalten notwendigen Weg zum Gerät verbunden ist, stellt keinen ernsthaften Nachteil dar. Ein wenig mehr Bewegung erweist sich für fast jeden Menschen als sehr sinnvoll.

Der Drucker sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn er tatsächlich benötigt wird.

Einige technische Anwendungen lassen den Verzicht auf die Standby-Funktion tatsächlich nicht zu. Wenn das Fax-Gerät nicht im Bereitschaftsmodus geschaltet bleibt, muss jeder Sender einer Fernkopie diese zunächst telefonisch ankündigen, was nicht sinnvoll ist. Vermeidbare Standby-Anwendungen sollten aber abgeschaltet werden, damit die Stromrechnung in Zukunft geringer ausfällt. Neben der persönlichen Ersparnis ist die Verringerung des privaten Energieverbrauchs natürlich auch aus Umweltschutzgründen sinnvoll.