Beim Wechsel Verbrauchspreise beachten
Viele Verbraucher orientieren sich bei der Wahl ihres Stromanbieters an der Abschlagshöhe und wechseln diesen sogar, wenn sich der Abschlag verändert. Tatsächlich hat der Abschlag keine Aussagekraft über den tatsächlich zu zahlenden Strompreis. Jeder Versorger erhebt regulär entweder elf oder zwölf Abschläge; der Unterschied besteht darin, dass einige Stromlieferanten im Fälligkeitsmonat der Jahresrechnung auf den Abschlag verzichten. Eine verspätete Erstellung der Jahresrechnung führt dazu, dass entweder ein Monatsabschlag weniger als üblich erhoben werden kann oder im ersten Monat ein Doppelabschlag zu zahlen ist. Während der Doppelabschlag sofort auffällt, merken die meisten Kunden eine Verringerung der Anzahl der Abschläge nicht und vermuten versehentlich, dar Abschlag wäre deutlich erhöht worden. Nicht selten kündigen Verbraucher ihren Stromvertrag auf Grund einer Abschlagserhöhung. Bei Verträgen mit vereinbarten Laufzeiten müssen sie natürlich die Kündigungsfrist einhalten, da eine Abschlagserhöhung keine Preiserhöhung darstellt. Schließlich werden die gezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Stromkosten verrechnet.
Einige wenige Stromanbieter nutzen die Verwechslung des Abschlages mit dem Strompreis aktiv aus und bieten Neukunden extrem günstige Abschläge an. Selbst wenn diesen in einem einzigen Bild der tatsächliche Verbrauchspreis und der Abschlag angezeigt wird, orientieren sich viele von ihnen bei der Entscheidung für einen Stromanbieter am Abschlag. Als extrem kurzfristige Verhaltensweise ist das möglicherweise nachvollziehbar, denn der Kunde legt den Abschlagsbetrag zunächst aus. Spätestens nach einem Jahr erfolgt jedoch die exakte Abrechnung und der einen geringen Abschlag bezahlt habende Verbraucher muss einen hohen Betrag nachzahlen, während Kunden mit hohen Abschläge eine Rückerstattung erhalten. Die Wahl des Stromversorgers anhand der Abschläge ist in keinem Fall sinnvoll, maßgeblich sollten vielmehr die Verbrauchspreise, die Stromkennzeichnung und der Service des Anbieters sein.
Auch wenn Stromlieferanten den Abschlag nicht als Marketingmaßnahme einsetzen, können sie nicht den Wünschen aller Kunden gerecht werden. Während einige Verbraucher bewusst überhöhte Abschläge zahlen, akzeptieren andere wegen des Zinsvorteiles eine Nachzahlung. Die vom Stromversorger festgesetzte Abschlagshöhe ist grundsätzlich ohnehin ein Vorschlag, den der Verbraucher durch einen einfachen Anruf ändern kann. Die meisten Versorger reduzieren Abschläge auf Wunsch um zehn bis dreißig Prozent ohne weitere Angaben, in anderen Fällen erfragen sie eine Begründung und den aktuellen Zählerstand. Eine Abschlagserhöhung lässt sich ohne Angabe des Grundes immer vereinbaren.