Netzbetreiber und Lieferant – zwei unterschiedliche Marktrollen
Regelmäßig rufen Kunde nach einem erstmaligen Wechsel an der Hotline des bisherigen Energieversorgers an und erkundigen sich, wieso dieser weiterhin ihren Zähler abliest. Sie übersehen dabei, dass die Ablesung nicht durch den örtlichen Grundversorger, sondern durch den Netzbetreiber erfolgt.
In vielen Fällen ist ein Stadtwerk oder ein Regionalversorger sowohl Netzbetreiber als auch Grundversorger. Beide Aufgabenbereiche sind auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an die Marktrollentrennung jedoch strikt zu trennen, so dass es sich um zwei getrennte Betriebe innerhalb eines Unternehmens handelt. Wer als direkter Mitarbeiter oder auch als Angestellter in einem Dienstleistungs-Callcenter Zugang zu Kundendaten hat, darf nicht gleichzeitig die Daten des Netzbetriebes einsehen können. Aus diesem Grund weiß der Mitarbeiter im Call-Center des Versorgers nicht, ob ein bei ihm nicht belegter Zähler zu einer Leerwohnung gehört oder ob der Bewohner der zugehörigen Wohnung von einem anderen Lieferanten mit Strom versorgt wird. Einige Daten wie Zählerstände müssen in beiden Systemen identisch geführt werden; diese Daten tauschen die Rechner der Netzbetreiber und der Lieferanten automatisch aus. Die Mitarbeiter der Unstimmigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber bearbeitenden Clearing-Stelle müssen für die Durchführung ihrer Arbeit zwingend auf Daten aus beiden Bereichen zurückgreifen können; sie dürfen jedoch keinen direkten Kontakt zu Kunden haben. Mit der strengen Trennung der Marktrollen stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein mit dem Netzbetreiber assoziierter Lieferant keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verfügt.
Für den Kunden bedeutet die Marktrollentrennung, dass er in bestimmten Fällen wie der Bekanntgabe des Zählerstandes, soweit dieser nicht ausnahmsweise direkt vom Versorger angefordert wurde, oder auch bei einer Störung den Netzbetreiber und nicht den Stromlieferanten anrufen soll. Die Mitarbeiter des Versorgers können für den Netzbetreiber bestimmte Nachrichten zwar über ein internes Nachrichtensystem weiterleiten, dabei geht gegenüber der direkten Wahl des richtigen Ansprechpartners aber Zeit verloren. Zudem verursacht die vermeidbare Weiterleitung von Informationen Kosten, so dass sie zu erhöhten Strompreisen beiträgt.