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Mehr als fünf Cent je kWh für die Ökostromförderung ab 2013

Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Prognose bezüglich der Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2013 abgegeben. Diese beläuft sich auf 5,227 Cent je Kilowattstunde, während sie für das laufende Jahr 2012 lediglich 3,592 Cent beträgt. Die Steigerungsrate beläuft sich somit auf mehr als sechsundvierzig Prozent; sie war von 2009 auf 2010 ebenso wie von 2010 auf 2011 noch wesentlich höher. Angela Merkel hatte die Annahme geäußert, die EEG-Umlage würde den Wert von 3,5 Cent je Kilowattstunde nicht wesentlich überschreiten. Ihre Prognose hat sich nicht bestätigt, zudem hat der Gesetzgeber versäumt, eine Begrenzung der Umlage festzuschreiben.

Grundsätzlich handelt es sich bei der EEG-Umlage um eine sinnvolle gesetzliche Regelung. Netzbetreiber speisen den dezentral mittels erneuerbarer Energieträger erzeugten Strom ein, wofür der Erzeuger eine Vergütung deutlich oberhalb des Marktpreises erhält. Die Mehrkosten werden auf die Verbraucher umgelegt, so dass sich jeder Stromnutzer am Aufbau einer alternativen Energieerzeugung beteiligt. Die ursprünglich aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eingeführten Befreiungen für energieintensive Betriebe sind inzwischen so extrem ausgeweitet worden, dass sie zu einer ernsthaften Mehrbelastung für Verbraucher führen. Zusätzlich ist die durch alternative Energien erzeugte Strommenge deutlich höher als ursprünglich erwartet.

Die Politik hat durchaus Maßnahmen getroffen, um einer übermäßigen Erhöhung der EEG-Umlage zu begegnen. Sie reduzierte für neue Anlagen die Vergütungssätze und führte eine absolute Mengenbegrenzung für den besonders geförderten Solarstrom ein. Diese Maßnahmen reichen alleine jedoch nicht zur Deckelung der EEG-Umlage auf die selbst von der Regierung gewünschte Höhe aus, zumal eine Reduzierung der Einspeisevergütungen bei bestehenden Anlagen ausgeschlossen ist.

Stromversorger müssen die EEG-Umlage auf ihren Rechnungen gesondert ausweisen. Daraus folgt nicht, dass sie die höheren Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vollständig an ihre Kunden weitergeben müssen. Dank der gesunkenen Preise an der Leipziger Strombörse besteht die Möglichkeit, dass einige Versorger einen Teil der Mehrbelastung auffangen können. Da aber auch eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte zu erwarten ist, müssen wohl spätestens Mitte 2013 alle Verbraucher spürbare Mehrkosten für Strom tragen.

Strom sparen mit der Energieberatung durch den Energieversorger

Neben der Wahl eines geeigneten und günstigen Stromtarifes können Verbraucher durch Energieeinsparung wirksam ihre Stromrechnung verringern. Wertvolle Tipps, um Strom zu sparen, bieten neben Verbraucherverbänden und den Betreibern einiger privater Internetseiten auch die Energieversorger an.

Die Energieberatung der Stromversorger besteht nicht nur aus Stromspartipps auf der Webseite des Versorgers beziehungsweise in kostenlos erhältlichen Broschüren, sondern auch aus einer persönlichen Beratung und dem Verleih von Strommessgeräten. Mit den entsprechenden Geräten lässt sich der Stromverbrauch eines jeden elektrischen Gerätes kontrollieren und mit dem Normverbrauch vergleichen, so dass sogenannte Energiefresser erkennbar werden. Energieversorger verleihen ihre Strommessgeräte üblicherweise kostenlos gegen eine zu stellende Kaution, welche der Entleiher nach der Rückgabe zurückerhält.

Dass Stromversorger ihre Kunden hinsichtlich einer Energieeinsparung beraten, erscheint zunächst ungewöhnlich, da sie mit dieser Maßnahme ihren eigenen Umsatz verringern. Historisch geht die Pflicht der Energieversorger zur Energieberatung ihrer Kunden auf die Zeit des Strommonopols zurück. Bis Mitte 1999 war jeder Verbraucher an den örtlichen Versorger gebunden und konnte seinen Stromlieferanten nicht selbst auswählen. Eine der auf Grund der Monopolstellung zu erbringenden zusätzlichen Leistungen war die kostenlose Energieberatung der Stromkunden durch den örtlichen Versorger. Nach der Aufhebung der Monopole haben die örtlichen Grundversorger diese Aufgabe weitergeführt, zumal sie weiterhin automatisch als Stromlieferant eintreten, wenn der Kunde sich nicht für einen Wahlversorger entscheidet. Die Stromversorger verstehen die Energieberatung als Bestandteil ihrer Dienstleistung. Sie verkaufen nicht einfach die verbrauchte Energiemenge, sondern verstehen die Anleitung zur sparsamen Energieverwendung als Bestandteil ihres Produktes. Tatsächlich verzichten Verbraucher häufig auf einen zunächst geplanten Anbieterwechsel, wenn ihnen die Energieberatung ein ausreichendes Einsparpotential zeigt. Die hinsichtlich der Kundenbindung positive Wirkung der Energieberatung lässt sich überwiegend darauf zurückführen, dass Verbraucher ihre Stromkosten weniger anhand des Preises für eine Kilowattstunde als vielmehr anhand der von ihnen zu zahlenden Gesamtkosten für ihren Stromverbrauch berechnen.

Wie zuverlässig sind Strompreis-Vergleichsseiten?

Strompreis-Vergleichsseiten bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, mit wenigen Angaben den für ihn günstigsten Stromlieferanten zu finden. Sie berücksichtigen neben den Angaben zum Verbrauch und dem Wohnort auch weitere Vorgaben des Kunden, so dass die Auswahl von Ökostrom ebenso möglich ist wie die wahlweise Berücksichtigung eines einmaligen Wechselbonus. Ebenso kann der Kunde auf allen Preisvergleichsseiten angeben, ob er Tarife mit Vorkasse akzeptiert oder nicht. Dass die Strompreis-Vergleichsseiten je nach Wohnort, Verbrauch und weiteren Kundenvorgaben unterschiedliche Lieferanten als besonders günstig anzeigen, ist ein Indiz für die Sorgfalt, mit welcher sie die Wünsche des Kunden bearbeiten. Eine genauere Untersuchung der Zuverlässigkeit einer Stromvergleichsseite berührt vor allem die Frage der Aktualität und die Prüfung der Vollständigkeit der von der jeweiligen Webseite berücksichtigten Tarife.

Die Betreiber der Strompreisvergleichsseiten erhalten von Energieversorgern eine Prämie, wenn der Vertragsabschluss nachvollziehbar über ihre Webseite erfolgt. Einige Lieferanten gewähren aus diesem Grund die einmalige Wechselprämie nicht, wenn die Anwerbung ihres Neukunden über eine entsprechende Seite erfolgte. Tatsächlich rechnet keine Vergleichsseite in diesem Fall den Neukundenbonus ein, allerdings weist auch kein Seitenbetreiber darauf hin, dass bei einem nicht über seinen Link erfolgenden Abschluss eine weitere Ersparnis möglich ist. Das ist durchaus verständlich, sofern der Nutzer der Preisvergleichsseite nicht den Eindruck hat, dass diese vollkommen uneigennützig betrieben oder nur durch Werbung finanziert wird. Einige wenige Stromversorger weigern sich, Provisionen für die Vertragsvermittlung an Vergleichsportale zu zahlen. Je nach Seitenbetreiber werden diese entweder ohne Link oder gar nicht bei den Ergebnissen aufgeführt. Wenn die Vergleichsseite die Angebote der Provisionsverweigerer nicht aufführt, bietet sie entgegen der Nutzererwartung keinen vollständigen Angebotsüberblick. Üblicherweise findet sich ein entsprechender Hinweis in den Nutzungsbedingungen der Seite, deren Lektüre dringend zu empfehlen ist. Hinsichtlich der Aktualität bemühen sich alle Betreiber von Strompreisvergleichsportalen, aktuelle Daten zu verwenden. Angesichts der recht häufigen Angebotsänderungen einiger Versorger lassen sich Verzögerungen bei der Aktualisierung der Angaben nicht immer vermeiden, so dass der Kunde die Preise und Bedingungen unbedingt auf der Seite des Energieanbieters verifizieren muss.