Könnte eine Stromsteuersenkung Verbraucher wirkungsvoll entlasten?
Dass die Stromsteuer zu einer Verteuerung des Energieverbrauches führt, ist politisch gewollt. Bei ihrer Einführung wurde als eines der Ziele ausdrücklich der zusätzliche Anreiz zu einem sparsamen Umgang mit elektrischer Energie genannt. Die maßvolle Erhöhung des Strompreises sollte weitere Anreize zum Energiesparen geben. Angesichts des rasanten Anstieges der Energiekosten ist ein solcher Anreiz heute nicht mehr erforderlich, so dass mehrere Verbraucherverbände die Abschaffung oder zumindest die Reduzierung der Stromsteuer fordern. Die Höhe der Stromsteuer beträgt für Verbraucher 2,05 Cent je Kilowattstunden, allerdings wird auch auf die gezahlte Stromsteuer die Mehrwertsteuer erhoben.
Ein häufiges Argument für die Erhebung der Stromsteuer lautet, dass die Einnahmen aus dieser Steuer für die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung unentbehrlich seien. Tatsächlich leitet der Staat neunzig Prozent der Steuereinnahmen aus der Stromsteuer an die Rentenkassen weiter. Entgegen der Annahme der meisten Einwohner erhöht die überwiegende Zufuhr des Steueraufkommens aus der Stromsteuer an die Rentenkassen deren Einnahmen jedoch nicht, sondern entlastet lediglich die Arbeitgeber, deren Anteil an den Rentenversicherungsbeiträgen mit der Einführung der Strombesteuerung gesenkt wurde.
Eine Verringerung der Stromsteuer würde Verbraucher sofort entlasten, falls die Energieversorger die Steuersenkung an ihre Kunden weitergeben. Damit ist angesichts der gegenwärtigen Diskussion zu rechnen. Ein Gegenargument gegen die geforderte Stromsteuersenkung lautet, dass sie vor allem eine Ersparnis bei Großverbrauchern bewirken würde. Dieses Argument ist nicht haltbar, zumal Industriebetriebe und andere Großverbraucher bereits jetzt durch ermäßigte Stromsteuertarife entlastet werden. Eine sinnvolle Regelung besteht im Wegfall der Stromsteuer für die ersten eintausend Kilowattstunden pro Jahr und Haushalt. Auf diese Weise kann der Staat ein energiebewusstes Wirtschaften privater Haushalte unterstützen. Der Stromverbrauch einer Großfamilie ist zwar unvermeidbar größer als der einer Einzelperson, jedoch führt eine Aufteilung der begünstigten Strommenge nach Haushaltsgröße zu einem enormen Verwaltungsmehraufwand, so dass angesichts der wirtschaftlichen Erleichterung für alle Haushalte ein einheitlicher Wert für die Steuerbefreiung als angemessen erscheint.