Wenn der Vermieter den Allgemeinstrom nicht bezahlt
Stromanbieter dürfen Dritte nicht über Zahlungsrückstände ihrer Kunden informieren. Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter den Allgemeinstrom trotz einer Mahnung nicht bezahlt hat. In diesem Fall müssen sie vor der Einleitung einer Stromsperre alle Mieter des Hauses benachrichtigen. Da auf Grund der Marktrollentrennung der Grundversorger nur noch über die Namen der von ihm versorgten Mieter verfügt, erfolgt die vorgeschriebene Information der Mietparteien, indem der Außendienstmitarbeiter das entsprechende Schreiben in deren Briefkästen einwirft. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Information der Wohnungsmieter über das Zahlungsversäumnis ihres Vermieters ausdrücklich, da letztendlich die Mieter die Konsequenzen der Nichtzahlung tragen.
Wenn der Stromanbieter das Treppenhauslicht wegen der Nichtzahlung des Allgemeinstromes abschaltet, verstößt der Vermieter gegen seine Sicherungspflichten. Auf das fehlende Licht im Treppenhaus können Mieter sich jedoch einstellen und beim Verlassen ihrer Wohnung eine Taschenlampe mitnehmen. Wesentlich folgenreicher ist die Sperrung des Allgemeinstromzählers, wenn die häusliche Warmwasserversorgung zentral erfolgt. Während der Wintermonate setzt die Maßnahme zusätzlich die Heizanlage außer Betrieb, denn auch eine Gaszentralheizung benötigt für den Betrieb des Kessels Strom. Wenn auf Grund einer Sperrung des Allgemeinstromzählers die Heizung während der Wintermonate nicht funktioniert, dürfen Mieter die Miete mindern und auf Kosten des Vermieters Ersatzlösungen wie Heizlüfter betreiben. Grundsätzlich ist die Nichtbezahlung des Allgemeinstromes sogar als Veruntreuung strafbar, da der Mieter die anfallenden Kosten zusammen mit der Miete bezahlt hat.
Mieter können die drohende Stromsperre des Allgemeinstromzählers verhindern, indem sie die Rückstände bezahlen und ihre Zahlungen später mit der Miete verrechnen. Sinnvoller ist aber der Versuch, den Vermieter zur nachträglichen Zahlung der Rückstände innerhalb der vom Stromversorger gesetzten Frist zu motivieren. Die Hausbewohner sollten auch prüfen, ob dem Stromversorger die richtige Anschrift des Hauseigentümers bekannt ist. Mitunter schicken Versorger die Stromrechnung für den Allgemeinstrom versehentlich an die Adresse des Hauses, da sie die Anschrift des Eigentümers nicht ordnungsgemäß in ihre Datensätze eingepflegt haben. Eigentlich sollte der Fehler bei der Bearbeitung der Postrückläufer auffallen, allerdings entsorgen einige Stromlieferanten ihre Rückpost, ohne die korrekten Anschriften zu ermitteln.