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Wenn der Vermieter den Allgemeinstrom nicht bezahlt

Stromanbieter dürfen Dritte nicht über Zahlungsrückstände ihrer Kunden informieren. Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter den Allgemeinstrom trotz einer Mahnung nicht bezahlt hat. In diesem Fall müssen sie vor der Einleitung einer Stromsperre alle Mieter des Hauses benachrichtigen. Da auf Grund der Marktrollentrennung der Grundversorger nur noch über die Namen der von ihm versorgten Mieter verfügt, erfolgt die vorgeschriebene Information der Mietparteien, indem der Außendienstmitarbeiter das entsprechende Schreiben in deren Briefkästen einwirft. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Information der Wohnungsmieter über das Zahlungsversäumnis ihres Vermieters ausdrücklich, da letztendlich die Mieter die Konsequenzen der Nichtzahlung tragen.

Wenn der Stromanbieter das Treppenhauslicht wegen der Nichtzahlung des Allgemeinstromes abschaltet, verstößt der Vermieter gegen seine Sicherungspflichten. Auf das fehlende Licht im Treppenhaus können Mieter sich jedoch einstellen und beim Verlassen ihrer Wohnung eine Taschenlampe mitnehmen. Wesentlich folgenreicher ist die Sperrung des Allgemeinstromzählers, wenn die häusliche Warmwasserversorgung zentral erfolgt. Während der Wintermonate setzt die Maßnahme zusätzlich die Heizanlage außer Betrieb, denn auch eine Gaszentralheizung benötigt für den Betrieb des Kessels Strom. Wenn auf Grund einer Sperrung des Allgemeinstromzählers die Heizung während der Wintermonate nicht funktioniert, dürfen Mieter die Miete mindern und auf Kosten des Vermieters Ersatzlösungen wie Heizlüfter betreiben. Grundsätzlich ist die Nichtbezahlung des Allgemeinstromes sogar als Veruntreuung strafbar, da der Mieter die anfallenden Kosten zusammen mit der Miete bezahlt hat.

Mieter können die drohende Stromsperre des Allgemeinstromzählers verhindern, indem sie die Rückstände bezahlen und ihre Zahlungen später mit der Miete verrechnen. Sinnvoller ist aber der Versuch, den Vermieter zur nachträglichen Zahlung der Rückstände innerhalb der vom Stromversorger gesetzten Frist zu motivieren. Die Hausbewohner sollten auch prüfen, ob dem Stromversorger die richtige Anschrift des Hauseigentümers bekannt ist. Mitunter schicken Versorger die Stromrechnung für den Allgemeinstrom versehentlich an die Adresse des Hauses, da sie die Anschrift des Eigentümers nicht ordnungsgemäß in ihre Datensätze eingepflegt haben. Eigentlich sollte der Fehler bei der Bearbeitung der Postrückläufer auffallen, allerdings entsorgen einige Stromlieferanten ihre Rückpost, ohne die korrekten Anschriften zu ermitteln.

Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerke dienen der gleichzeitigen Erzeugung von elektrischem Strom und Wärme zum Heizen oder Erwärmen von Wasser. Sie gelten als besonders umweltfreundlich, da sie mit dem einfachen Einsatz eines Trägers von Primärenergie gleich zwei Aufgaben erfüllen. Neben großen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung bieten Hersteller wie A-Tron auch kleine Geräte an, welche sich für den Einsatz in einem kleinen Unternehmen, in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Einfamilienhaus eignen. Blockheizkraftwerke sind besonders ökologisch, wenn als Brennstoffe regenerative Energieträger wie Holz, Biodiesel oder Pflanzenöl zum Einsatz kommen. Das Blockheizkraftwerk von A-Tron lässt sich wahlweise mit Erdgas oder mit Biogas betreiben und erzeugt sowohl elektrischen Strom als auch Wärme. Die mittels des Mini-Blockheizkraftwerkes erzeugte Wärme lässt sich für die Beheizung des Hauses ebenso wie für die Erzeugung von Warmwasser verwenden. Für die Energiebilanz eines häuslichen Blockheizkraftwerkes ist auch nützlich, dass der Strom direkt am Erzeugungsort verbraucht und nicht über weite Strecken transportiert wird. Für die Verwendung eines Mini-Blockheizkraftwerkes zur Stromerzeugung sind kleinere Arbeiten an der Heizanlage erforderlich, deren Kosten sich innerhalb kurzer Zeit durch die erzielten Einsparungen amortisieren.

Ein Mini-Blockheizkraftwerk lässt sich nicht nur in Wohnhäusern, sondern auch in Gartenhäusern ohne eigenen Stromanschluss oder auf einem Sportboot verwenden. Krankenhäuser und andere Einrichtungen, bei denen Stromausfälle nicht toleriert werden können, nutzen Mini-Blockheizkraftwerke als preiswerte und zuverlässige Notstromaggregate. Ein Blockheizkraftwerk von A-Tron bietet seinen Nutzern den zusätzlichen Vorteil einer modernen und wartungsarmen Technologie.

Preisgarantien und ihre Tücken

Eine mit einem Stromvertrag verbundene Preisgarantie sagt grundsätzlich aus, dass der Stromversorger den Strompreis während eines festgelegten Zeitraumes nicht erhöhen darf. In Wirklichkeit gewähren fast alle Versorger lediglich bedingte Preisgarantien.

Die Bedingtheit der Preisgarantie besteht bei den meisten Anbietern darin, dass sie den Strompreis erhöhen dürfen, wenn der Gesetzgeber den Mehrwertsteuersatz oder die Stromsteuer verändert. Des Weiteren behalten sich die Versorger zumeist vor, eine erhöhte EEG-Umlage trotz bestehender Preisgarantie an ihre Kunden weiterzugeben. Konsequenterweise müssen die Versorger bei einer bedingten Preisgarantie im Falle von Steuersenkungen und einer Verringerung der EEG-Umlage die Strompreise senken, ein entsprechender Passus findet sich regelmäßig in den für die bedingte Preisgarantie maßgeblichen Geschäftsbedingungen.

Bedingte Preisgarantien sind rechtlich in Ordnung, allerdings müssen die sie anbietenden Stromversorger nicht nur auf ihren Vertragsformularen, sondern bereits in ihrer Werbung deutlich darauf hinweisen, dass die von ihnen angebotene Preisgarantie nicht in jedem Fall greift. Während die meisten Versorger die bei einer Strompreisgarantie bestehenden Einschränkungen in ihrer Werbung zufriedenstellend darstellen, sprechen Mitarbeiter an der Hotline oftmals nur von einer Preisgarantie, ohne dass sie den Anrufer im Rahmen ihrer Beratung ungefragt darauf hinweisen, dass der scheinbar garantierte Preis in konkreten Fällen durchaus verändert werden kann.

Für den Stromkunden ist eine eingeschränkte Preisgarantie durchaus sinnvoll. Er kann sich auf Grund der bestehenden Einschränkungen zwar nicht auf einen unverändert bleibenden Strompreis verlassen, zumal die EEG-Umlage regelmäßig zu Mehrkosten bei der Stromversorgung führt. Der Verbraucher ist aber vor Mehrkosten durch eventuell höhere Erzeugungspreise geschützt. Die Preisgarantie bewirkt auch, dass der Verbraucher während ihrer Laufzeit nicht von Strompreissenkungen profitiert, sofern diese nicht durch die ausdrücklich im Vertrag festgelegten Sonderfälle verursacht werden. Im Gegensatz zum Gaspreis, welcher regelmäßigen Schwankungen unterliegt, sind Preissenkungen in der Stromversorgung seit mehr als zehn Jahren nicht erfolgt und auch in naher Zukunft nicht zu erwarten. Vielmehr lassen erhöhte Netznutzungsentgelte den Preis je Kilowattstunde vermutlich bald stark ansteigen, wobei eine Preisgarantie Kunden während ihrer Laufzeit vor durch höhere Netzkosten verursachten Preisanstieg schützt.