Wie sinnvoll ist eine Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse bezeichnet eine Begrenzung der jährlichen Steigerung der EEG-Umlage, wie sie von Peter Altmaier angeregt wurde. Der Bundesumweltminister hat die Verärgerung der Verbraucher über die enorme Zunahme der Umlage im Jahr 2013 aufgenommen und ein Modell zur Kostenbremse entwickelt.
Bestandteile der Strompreisbremse sind neben der Möglichkeit, Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in das Folgejahr zu verlagern, eine teilweise Belastung des Eigenverbrauchs privat erzeugten Öko-Stroms mit der EEG-Umlage und eine Verminderung der Ausnahmeregelungen für stromintensive Betriebe. Peter Altmaier möchte zusätzlich die Vergütungen für Neuanlagen vermindern und zugleich auch die Einspeisevergütungen für Bestandsanlagen senken. Eine Reduzierung der Einspeisevergütungen für Betreiber von Bestandsanlagen scheitert vermutlich an verfassungsrechtlichen Bedenken, während die anderen Bestandteile der angeregten Strompreisbremse durchführbar sind. Die mögliche Verlagerung von Zahlungen in das Folgejahr gefährdet jedoch die Refinanzierung neuer Anlagen zur Stromerzeugung.
Angesichts der extrem hohen Kostensteigerung elektrischer Energie macht eine Strompreisbremse Sinn. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Strompreise künftig nicht weiterhin jährlich steigen, sondern begrenzt lediglich das Kostenwachstum. Dass auch die Erzeuger von Solarstrom einen Teil der auf ihren Eigenverbrauch entfallenden EEG-Umlage zahlen sollen, erscheint als ebenso sinnvoll wie eine Beschränkung der Ausnahmeregeln für energieintensive Betriebe. Der Bundesumweltminister wollte ursprünglich die Höhe der EEG-Umlage auf den bisherigen Stand von 5,28 Cent je kWh dauerhaft beschränken, er gab diese Forderung jedoch zugunsten einer maximal zulässigen jährlichen Erhöhung selbst kurz nach dem Beginn der öffentlichen Diskussion über die Strompreisbremse auf.
Die Wirksamkeit einer sich ausschließlich auf die Höhe der EEG-Umlage beziehenden Strompreisgrenze ist umstritten, da die letzten Preiserhöhungen der meisten Energieversorger weitaus höher als die Steigerung der EEG-Umlage ausfielen. Nicht nur Verbraucherverbände erwarten, dass eine verringerte Erhöhung der Umlage für die Einspeisung erneuerbarer Energien nicht zu geringeren Strompreiserhöhungen führt, da die Versorger dank des schlecht funktionierenden Wettbewerbs die Preise dennoch übermäßig anpassen werden. Wenn diese Vorhersage wahr wird, handelt es sich bei der erhofften Strompreisbremse in Wirklichkeit nur um eine EEG-Umlage-Bremse, welche dem Verbraucher nicht nützt.