Wie sinnvoll ist eine Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse bezeichnet eine Begrenzung der jährlichen Steigerung der EEG-Umlage, wie sie von Peter Altmaier angeregt wurde. Der Bundesumweltminister hat die Verärgerung der Verbraucher über die enorme Zunahme der Umlage im Jahr 2013 aufgenommen und ein Modell zur Kostenbremse entwickelt.

Bestandteile der Strompreisbremse sind neben der Möglichkeit, Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in das Folgejahr zu verlagern, eine teilweise Belastung des Eigenverbrauchs privat erzeugten Öko-Stroms mit der EEG-Umlage und eine Verminderung der Ausnahmeregelungen für stromintensive Betriebe. Peter Altmaier möchte zusätzlich die Vergütungen für Neuanlagen vermindern und zugleich auch die Einspeisevergütungen für Bestandsanlagen senken. Eine Reduzierung der Einspeisevergütungen für Betreiber von Bestandsanlagen scheitert vermutlich an verfassungsrechtlichen Bedenken, während die anderen Bestandteile der angeregten Strompreisbremse durchführbar sind. Die mögliche Verlagerung von Zahlungen in das Folgejahr gefährdet jedoch die Refinanzierung neuer Anlagen zur Stromerzeugung.

Angesichts der extrem hohen Kostensteigerung elektrischer Energie macht eine Strompreisbremse Sinn. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Strompreise künftig nicht weiterhin jährlich steigen, sondern begrenzt lediglich das Kostenwachstum. Dass auch die Erzeuger von Solarstrom einen Teil der auf ihren Eigenverbrauch entfallenden EEG-Umlage zahlen sollen, erscheint als ebenso sinnvoll wie eine Beschränkung der Ausnahmeregeln für energieintensive Betriebe. Der Bundesumweltminister wollte ursprünglich die Höhe der EEG-Umlage auf den bisherigen Stand von 5,28 Cent je kWh dauerhaft beschränken, er gab diese Forderung jedoch zugunsten einer maximal zulässigen jährlichen Erhöhung selbst kurz nach dem Beginn der öffentlichen Diskussion über die Strompreisbremse auf.

Die Wirksamkeit einer sich ausschließlich auf die Höhe der EEG-Umlage beziehenden Strompreisgrenze ist umstritten, da die letzten Preiserhöhungen der meisten Energieversorger weitaus höher als die Steigerung der EEG-Umlage ausfielen. Nicht nur Verbraucherverbände erwarten, dass eine verringerte Erhöhung der Umlage für die Einspeisung erneuerbarer Energien nicht zu geringeren Strompreiserhöhungen führt, da die Versorger dank des schlecht funktionierenden Wettbewerbs die Preise dennoch übermäßig anpassen werden. Wenn diese Vorhersage wahr wird, handelt es sich bei der erhofften Strompreisbremse in Wirklichkeit nur um eine EEG-Umlage-Bremse, welche dem Verbraucher nicht nützt.

Wird der Strom immer teurer?

Die Preisentwicklung während der letzten Jahrzehnte lässt erwarten, dass Strom auch weiterhin immer teurer wird. Einige Menschen erinnern sich noch an den Beginn der Liberalisierung auf dem Strommarkt im Sommer 1999, zumal zu jener Zeit die bislang letzten flächendeckenden Senkungen der Strompreise stattgefunden hatten. Die Stromlieferanten rechneten jedoch alsbald die Kosten für die EEG-Umlage sowie die 2007 erfolgende Mehrwertsteuererhöhung in ihre Preise ein, so dass sich kräftige Preissteigerungen für Verbraucher ergaben. Moderate Strompreiserhöhungen fanden bereits 2000 und somit weniger als ein Jahr nach den flächendeckenden Preissenkungen statt. Sie wurden zumeist mit gestiegenen Produktionskosten begründet, die wahrscheinlichere Ursache lag im (nach einem anfänglichen Schwung) kaum stattfindenden Wettbewerb, da die meisten Verbraucher nicht zum Wechsel ihres Stromlieferanten bereit waren.

Die EEG-Umlage erhöht sich weiterhin jährlich, während die Stromkosten an der Strombörse in Leipzig nachgeben. Das Stromüberangebot sollte eigentlich zu einer Preissenkung führen, diese erfolgt jedoch auf Grund festgelegter Vergütungen für den aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Strom nicht. Hinzu kommen steigende Netzkosten für den zusätzlichen Transport des dezentral erzeugten Stroms. Die hohen Einspeisevergütungen für Ökostrom sind grundsätzlich sinnvoll, da ohne eine entsprechend hohe Vergütung nur wenige Anlagen zur ökologischen Stromerzeugung errichtet würden. Allerdings berücksichtigen die ohnehin degressiven Vergütungssätze nicht den Umfang der tatsächlich erreichten Kostensenkungen bei der Errichtung der entsprechenden Stromerzeugungsanlagen, so dass eine weitere Absenkung der Einspeisevergütungen sinnvoll ist.

Wenn in fünfzehn bis zwanzig Jahren der Strommarkt funktioniert und der Staat die Stromsteuer nicht weiterhin erhöht, müssen die Strompreise langfristig sinken. Die heute errichteten Erzeugungsanlagen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern sind dann vollständig abgeschrieben und produzieren weiterhin Strom, ohne dass der Betreiber für die Ursprungsenergie wie Wind oder Sonne bezahlen muss. Damit beschränken sich die Kosten der Energieerzeugung auf die Wartungsentgelte und die Versicherungsprämien für die Erzeugungsanlagen, wozu in einigen Fällen die Miete für das genutzte Grundstück zu rechnen ist. Lediglich aus Biomasse erzeugte Energie verlangt einen Einstandspreis für die zu ihrer Erzeugung bestimmten Rohstoffe.