Sind Windkraftanlagen Sehenswürdigkeiten oder negativ für das Landschaftsbild?

Wenn Orte vom Fremdenverkehr leben, wehren sich Bürgermeister gemeinsam mit Betreibern von Hotels und Restaurants mitunter gegen den Bau von Windkraftanlagen. Sie befürchten, dass Windräder sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken und künftig Gäste ausbleiben werden. In einigen Fällen wurde sogar von einer Verschandlung der Naturlandschaft durch Windräder gesprochen. Andere Orte haben hingegen Windräder in ihr touristisches Angebot integriert und bewerben diese als zusätzliche Sehenswürdigkeiten.

Eine Störung der Nachtruhe entsteht durch Windräder nicht, da diese wegen des mit ihrem Betrieb verbundenen Geräuschpegels außerhalb von Wohngebieten errichtet werden. Inzwischen achten Kommunen auch darauf, Windkraftanlagen nicht in der Nähe von Campingplätzen und Badestränden zu planen. Auch die Platzierung von Windrädern neben einer Sehenswürdigkeit wie einer alten Burg ist nicht empfehlenswert und wird in den meisten Fällen vermieden. Von auf ihren Wanderwegen stehenden Windrädern fühlen Touristen sich hingegen kaum gestört. Sie nehmen diese vielmehr als Bestandteil der örtlichen Wirtschaft wahr und betrachten sie durchaus als Sehenswürdigkeiten. Einige Gemeinden fördern diese Betrachtungsweise und veranstalten Vorträge zur örtlichen Windenergieerzeugung und bieten Führungen durch den Windpark an. Touristen nehmen diese Angebote gerne wahr und erhalten auf diese Weise einen Einblick in die Energieerzeugung aus Windkraft.

Einige Windkraftanlagen sind mit Aussichtsplattformen ausgerüstet und bieten Touristen somit die Möglichkeit eines weiten Blicks über die Landschaft. In Aachen steht die Besucherwindanlage Windfang, wo eine Wendeltreppe auf die von einer Glaskapsel umgebende Aussichtsplattform führt. Eine weitere Windkraftanlage mit Aussichtsplattform wurde für die Weltausstellung im Jahr 2000 auf dem Kronsberg in Hannover-Bemerode erbaut. Die älteste deutsche Windkraftanlage mit einer entsprechenden Plattform steht seit 1998 im ostfriesischen Holtriem. Die gesamte Anlage besteht aus vierzig Windrädern, von diesen trägt eines die Aussichtskuppel. Die Anlage hat die Einnahmen der nicht direkt an der Nordseeküste gelegenen Gemeinde durch den Tourismus spürbar erhöht. Die Stadt Zoetermeer in den Niederlanden rechnet die Windkraftanlage mit Aussichtsplattform ebenfalls zu ihren Sehenswürdigkeiten.

Die Insolvenz von Flexstrom und Tarife mit Vorkasse

Im April 2013 musste mit Flexstrom erneut ein preiswerter Stromversorger Insolvenz anmelden. Diese betraf auch die Ökostrom anbietenden Tochtergesellschaften Löwenzahn und Optimalgrün und zeigte erneut, dass Tarife mit Vorkasse für den Stromverbraucher gefährlich sein können.

Kein Kunde wurde bei Flexstrom und den Tochtergesellschaften zur Bezahlung einer Vorkasse gezwungen. Vielmehr bestanden bei allen von der Insolvenz betroffenen Versorgern Tarifmodelle mit und ohne Vorkasse. Wenn Verbraucher ihren wahrscheinlichen Stromverbrauch vorausbezahlt hatten, erhielten sie jedoch einen deutlichen Preisnachlass gegenüber Tarifen mit monatlichen Abschlägen. Verbraucherschützer raten regelmäßig von Vorkassentarifen ab, da die Kundengelder im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse eingehen. Somit erleiden Verbraucher Verluste, wenn sie ihren Stromverbrauch bereits zu Beginn des Lieferjahres bezahlt haben und ihr Versorger insolvent wird. Dass Flexstrom als Mitursache für die Insolvenz die schlechte Zahlungsmoral der Kunden angab, ist ein Hinweis darauf, dass die meisten Verbraucher sich gegen Vorkassentarife entschieden hatten.

Der Insolvenzverwalter erstellt eine Abschlussrechnung zu dem Datum, an welchem die Belieferung durch Flexstrom endete. Hierbei handelt es sich zumeist um das Datum der Kündigung des Netzzuganges durch den jeweiligen Netzbetreiber. Sollte dieser gegenüber Flexstrom keine Kündigung aussprechen, bleibt der Liefervertrag bis zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Kunden oder durch den Insolvenzverwalter bestehen. Während der Verbraucher eine Stromnachzahlung von Flexstrom an den Insolvenzverwalter bezahlen muss, wird das vorhandene Guthaben Bestandteil der Insolvenzmasse. Stromkunden in Vorkassentarifen haben fast immer Guthaben, da sie bereits den erwarteten Verbrauch eines Jahres bezahlt hatten, während die Insolvenz bereits nach einigen Monaten Vertragslaufzeit eingetreten ist.

Das Beispiel von Flexstrom und zwei Tochterunternehmen zeigt erneut, dass Tarife mit Vorkasse für den Verbraucher Risiken bergen. Dasselbe gilt bei überhöhten Abschlägen, zumal diese faktisch mit einer teilweisen Vorkasse vergleichbar sind. Idealerweise wählen Verbraucher nicht nur Stromtarife mit monatlichen Abschlägen, sondern vergleichen zusätzlich die Höhe der Vorauszahlungen auf die Jahresabrechnung regelmäßig mit dem aktuellen Verbrauch. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist bei Stromtarifen mit monatlicher Zahlung grundsätzlich möglich.

Wann kann nach einer Insolvenz des Stromlieferanten der Vertrag gekündigt werden?

Nicht wenige Verbraucher glauben, dass die Insolvenz ihres bisherigen Stromversorgers automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht führen würde. Diese Vermutung ist jedoch nicht richtig. Stattdessen ist der Stromliefervertrag grundsätzlich auch bei der Insolvenz des Lieferanten zu erfüllen, so dass eine Kündigung nur zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen möglich ist. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn der bisherige Versorger auf Grund seiner Insolvenz keinen Strom mehr liefern kann.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch, wenn der gewählte Stromversorger seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das trifft regelmäßig zu, wenn der Verteilnetzbetreiber wegen ausgebliebener Zahlungen für die Netznutzung den Durchleitungsvertrag kündigt. Wenn der Verbraucher den Vertrag nicht beendet, gilt die Stromlieferung durch den insolventen Versorger lediglich als unterbrochen und lebt wieder auf, sobald der Netzbetreiber gegenüber dem Insolvenzverwalter oder einem möglichen Nachfolgeunternehmen die Bereitschaft zur erneuten Stromdurchleitung signalisiert. Bei bisherigen Insolvenzen von Stromlieferanten wie Riva und Teldafax wurde der Unternehmensbetrieb nach der Insolvenz nicht fortgesetzt, so dass die Belieferung auch ohne Vertragskündigung zum Datum der nicht mehr möglichen Stromdurchleitung endete. Nicht zuletzt zur Gewährung der Rechtssicherheit sollten Verbraucher von Flexstrom und verbundenen Unternehmen ihren Vertrag kündigen, sobald sie von der Unmöglichkeit der Stromdurchleitung durch ihren gewählten Lieferanten erfahren. Die entsprechende Mitteilung geht üblicherweise in der Form eines Begrüßungsschreibens durch den Grundversorger ein, da dieser zur Übernahme der Stromlieferung verpflichtet ist. Des Weiteren lässt sich aus der Presse und aus Veröffentlichungen auf der Webseite des Netzbetreibers entnehmen, dass dieser einem konkreten Lieferanten infolge der Insolvenz beziehungsweise wegen hoher Außenstände die Durchleitung untersagt hat. Da der Grundversorgungsvertrag keine Bindungsfristen kennt, können Kunden eines insolventen und nicht mehr lieferfähigen Versorgers sich mit der Wahl eines neuen Lieferanten grundsätzlich Zeit lassen. Allerdings sind Grundversorgungsverträge deutlich teurer als Wahltarife, welche auch vom örtlichen Grundversorger angeboten werden. Darum sollten Verbraucher sich nach einigen Wochen für einen neuen Liefervertrag entscheiden und dabei auch die wirtschaftliche Lage des neuen Stromversorgers beachten, soweit diese bekannt ist.