Die Insolvenz von Flexstrom und Tarife mit Vorkasse

Im April 2013 musste mit Flexstrom erneut ein preiswerter Stromversorger Insolvenz anmelden. Diese betraf auch die Ökostrom anbietenden Tochtergesellschaften Löwenzahn und Optimalgrün und zeigte erneut, dass Tarife mit Vorkasse für den Stromverbraucher gefährlich sein können.

Kein Kunde wurde bei Flexstrom und den Tochtergesellschaften zur Bezahlung einer Vorkasse gezwungen. Vielmehr bestanden bei allen von der Insolvenz betroffenen Versorgern Tarifmodelle mit und ohne Vorkasse. Wenn Verbraucher ihren wahrscheinlichen Stromverbrauch vorausbezahlt hatten, erhielten sie jedoch einen deutlichen Preisnachlass gegenüber Tarifen mit monatlichen Abschlägen. Verbraucherschützer raten regelmäßig von Vorkassentarifen ab, da die Kundengelder im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse eingehen. Somit erleiden Verbraucher Verluste, wenn sie ihren Stromverbrauch bereits zu Beginn des Lieferjahres bezahlt haben und ihr Versorger insolvent wird. Dass Flexstrom als Mitursache für die Insolvenz die schlechte Zahlungsmoral der Kunden angab, ist ein Hinweis darauf, dass die meisten Verbraucher sich gegen Vorkassentarife entschieden hatten.

Der Insolvenzverwalter erstellt eine Abschlussrechnung zu dem Datum, an welchem die Belieferung durch Flexstrom endete. Hierbei handelt es sich zumeist um das Datum der Kündigung des Netzzuganges durch den jeweiligen Netzbetreiber. Sollte dieser gegenüber Flexstrom keine Kündigung aussprechen, bleibt der Liefervertrag bis zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Kunden oder durch den Insolvenzverwalter bestehen. Während der Verbraucher eine Stromnachzahlung von Flexstrom an den Insolvenzverwalter bezahlen muss, wird das vorhandene Guthaben Bestandteil der Insolvenzmasse. Stromkunden in Vorkassentarifen haben fast immer Guthaben, da sie bereits den erwarteten Verbrauch eines Jahres bezahlt hatten, während die Insolvenz bereits nach einigen Monaten Vertragslaufzeit eingetreten ist.

Das Beispiel von Flexstrom und zwei Tochterunternehmen zeigt erneut, dass Tarife mit Vorkasse für den Verbraucher Risiken bergen. Dasselbe gilt bei überhöhten Abschlägen, zumal diese faktisch mit einer teilweisen Vorkasse vergleichbar sind. Idealerweise wählen Verbraucher nicht nur Stromtarife mit monatlichen Abschlägen, sondern vergleichen zusätzlich die Höhe der Vorauszahlungen auf die Jahresabrechnung regelmäßig mit dem aktuellen Verbrauch. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist bei Stromtarifen mit monatlicher Zahlung grundsätzlich möglich.