Investitionen in erneuerbare Energien sind weiterhin sinnvoll

Die Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon führt zu Zweifeln an der Effektivität einer finanziellen Beteiligung an Energieerzeugungsanlagen. Erneuerbare Energien bieten jedoch weiterhin gute Renditeaussichten, wenn Anleger einige Grundsätze beachten.

Prokon ist keineswegs an einem schlechten oder nicht marktreifen Produkt gescheitert. Die wichtigsten Ursachen für die Insolvenz waren vielmehr überhöhte Garantierenditen und zu kurze Kündigungsfristen für Anleger. Erneuerbare Energien bieten langfristig gute Erfolgsaussichten, so dass Genussscheine mit angemessen langen Rücknahmefristen durch den Emittenten ausgestattet sein sollten. Wenn sich Investoren schnell von ihren Anteilen trennen wollen, steht ihnen der Verkauf ihrer Anteile an andere Anleger offen. Windräder und andere Anlagen zur ökologischen Stromerzeugung bieten dank der Einspeisegarantie gute Voraussetzungen für sichere Gewinne. Schädlich für die Qualität der Geldanlage ist aber, wenn die vom Emittenten zugesagte Garantieausschüttung höher als der sichere Jahresgewinn aus der Stromproduktion ausfällt. Zusätzlich zum überhöhten Garantiezins hat eine zu intensive und zu kostspielige Werbung zur Prokon-Insolvenz beigetragen. Der direkte Erwerb von Anteilen an Energieerzeugungsanlagen lohnt sich weiterhin, wenn das diese betreibende Unternehmen eine realistische Mindestverzinsung anbietet. Regionale Stadtwerke ermöglichen die direkte Beteiligung an einzelnen Erzeugungsanlagen für Ökostrom durch die Zeichnung von Genussscheinen oder den Kauf von Anteilsscheinen. Sie versprechen eine angemessene Mindestrendite und eine vom tatsächlichen Geschäftserfolg abhängige zusätzliche Vergütung. Eine Alternative zu Anleihen und Genussscheinen stellt die Finanzierung einer Ökostrom-Anlage durch einen geschlossenen Investmentfonds dar.

Der regelmäßige Erwerb von Anteilen an offenen Energiefonds bietet privaten Geldanlagern die Möglichkeit, sich mit einem geringen monatlichen Betrag an der Förderung erneuerbarer Energien zu beteiligen und nach einiger Zeit einen attraktiven Gewinn zu erzielen. Im Vergleich zum ebenfalls möglichen Erwerb einzelner Aktien bietet die Fondsanlage eine breite Risikostreuung, da jeder Investmentfonds Wertpapiere unterschiedlicher Anbieter besitzt. Neben reinen Energiefonds stehen Anlegern weitere nach ökologischen und sozialen Kriterien anlegende Cleantech-Fonds zur Verfügung. Der jeweilige Verkaufsprospekt informiert über die zur Anwendung kommenden Richtlinien an den Umweltschutz und an den fairen Umgang mit Mitarbeitern.

Wie der Schwimmbadbesuch den Stromverbrauch verringert

Wir bewegen uns viel zu wenig. Ein Besuch im Schwimmbad trägt nicht nur zur Verbesserung der Bewegungsbilanz bei, sondern kann auch die Stromrechnung und den Wasserverbrauch verringern.

Alle Hallenbäder und die meisten Freibäder verlangen von ihren Badegästen, dass sie vor dem Betreten des Beckens duschen. In den meisten Bädern kontrollieren die Bademeister die Einhaltung dieser Vorschrift und weisen Badegäste, die an der Dusche vorbei in das Bad gelangen wollen, ebenso freundlich wie bestimmt zurück. Die Notwendigkeit, vor dem Schwimmen eine Dusche aufzusuchen, lässt sich zum Stromsparen nutzen.

Wenn Badegäste nicht während des Tages, sondern bereits am frühen Morgen das Schwimmbad besuchen, müssen sie nicht zusätzlich im eigenen Badezimmer duschen. Der Besuch der Dusche im Schwimmbad ist ohnehin obligatorisch und auch erforderlich, wenn der Badegast frisch geduscht in der Halle oder im Freibad ankommt. Der Bademeister kann schließlich nicht wissen, welche Gäste verschwitzt sind und welche Besucher direkt aus ihrer eigenen Dusche kommen. Ein Duschgang kostet etwa einen Euro, die genauen Kosten richten sich nach der Länge des Duschens sowie nach den zu zahlenden Preisen für Wasser und Strom. Dieser Euro lässt sich einsparen, indem Badegäste das Schwimmbad an einem freien Tag oder während ihrer Spätschicht am frühen Morgen besuchen und auf die heimische Dusche verzichten. Eine Doppeldusche innerhalb eines kurzen Zeitraums ist für die Haut ohnehin nicht zu empfehlen. Bedenken hinsichtlich eines möglichen Körpergeruchs auf dem Weg zum Schwimmbad sind unnötig, wenn der Badegast mit dem Fahrrad dorthin fährt. Bei der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel überdeckt eine geringe Menge an Deodorant oder Parfüm den morgendlichen Körpergeruch ebenfalls für den kurzen Zeitraum bis zum Erreichen des Bades. Saubere Kleider zum Anziehen nach dem Schwimmbadbesuch lassen sich leicht in der Sporttasche mitnehmen. Den Besuch der Dusche nach dem Aufenthalt im Wasser schreibt die Badeordnung zwar nicht vor, er ist zum Abspülen der Chlorreste von der Haut dennoch sinnvoll.