Oberleitung für Lastwagen auf der Autobahn

Eine deutliche Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen durch den Schwerlastverkehr lässt erzielen, wenn Lastkraftwagen künftig einen Teil ihrer Fahrleistung mit Strom erbringen. Zu diesem Zweck sollen die Autobahnen nach und nach mit einer Oberleitung versehen werden. Lastwagen fahren auf den bereits versorgten Strecken mit Strom, während sie auf Landstraßen und noch nicht nachgerüsteten Autobahnabschnitten weiterhin Diesel als Kraftstoff benutzen. Den entsprechenden Vorschlag unterbreitete der Sachverständigenrat der Bundesregierung erstmals im Sommer 2012.

Dass eine Stromleitung oberhalb einer Autobahn angebracht werden kann, erscheint als selbstverständlich. Die Kosten für die Nachrüstung der Straßen mit Oberleitungen sind jedoch hoch. Alleine für die Autobahnen mit einstelliger Streckennummer fallen vierzehn Milliarden Euro an, die Streckenlänge beträgt gut 5700 Kilometer. Neben den durch den Staat als Besitzer der Autobahn zu tragenden Infrastrukturausgaben fallen in den Speditionen weitere Kosten für die Umrüstung der Lastwagen an. Diese rentieren sich eigentlich erst, wenn nicht nur mit einer einstelligen Nummer versehenen, sondern nahezu alle Autobahnen mit einer Oberleitung ausgestattet sind. Die finanzielle Situation des Bundes erfordert jedoch die Streckung des Ausbaus aller Autobahnen mit der neuen Technik über mehrere Jahrzehnte. Ungeklärt ist bislang auch, welche Zusatzausbildung die Lastwagenfahrer für die Fahrt unter Fahrdraht benötigen. Bei Oberleitungsbussen besteht in Deutschland die Pflicht, sich in mindestens acht Unterrichtsstunden mit den Besonderheiten des Fahrens unter Strom vertraut zu machen. Eine ähnliche Zusatzqualifikation wird für Lastwagenfahrer voraussichtlich erforderlich, sobald die ersten Oberleitungen stehen.

Wenn die Oberleitungen auf der Autobahn vorhanden sind, können sie grundsätzlich außer von Lastkraftwagen auch von Reisebussen genutzt werden. Auch für diese ist eine Umrüstung erforderlich. Da eine Oberleitung keine feste Spurführung verursacht, bleibt das Überholen möglich, auch wenn sich die Fahrdrähte ausschließlich auf der rechten Spur befinden. Die mit der elektrischen Fahrleistung ausgestattete Autobahnspur kann von Personenkraftwagen und Motorrädern weiterhin normal befahren werden.

Der verstärkte Einsatz von Strom zum Fahrzeugantrieb wirkt sich auf den Klimaschutz nur positiv aus, wenn der benötigte Strom durch regenerative Energieträger erzeugt wird.

Unnötige Stromfresser im Haushalt

Einsparungen bei der Stromrechnung lassen sich nicht nur durch einen Wechsel des Energieversorgers, sondern mit großer Effizienz mittels der Abschaltung oder Abschaffung unnötiger Stromfresser im Haushalt erzielen. Dass Haushalte ihren Kühlschrank im Winter ausstellen und die zu kühlenden Lebensmittel auf dem Balkon aufbewahren, stellt eine Extremlösung dar. Weitere überflüssige Verbrauchsgeräte lassen sich leicht abschalten.

Der Radiowecker war in früheren Jahren die beste Methode, um sicher und auf angenehme Weise morgens geweckt zu werden. Heute verfügt jedes gute Handy über eine Weckfunktion, welche selbst bei ausgeschaltetem Gerät funktioniert. Eine neben dem Bett liegenden Armbanduhr zeigt die Zeit ebenso zuverlässig wie der Radiowecker an, verbraucht aber keinen Strom.

Computernutzer neigen dazu, ihren Drucker während des gesamten Tages im Betriebszustand zu halten. Tatsächlich drucken sie noch nicht einmal eine einzige Seite pro Tag. Wer den Drucker erst einschaltet, wenn er diesen tatsächlich benötigt, verringert seine Stromkosten spürbar. Der Stromverbrauch eines Computers richtet sich danach, wie viele Tätigkeiten er gleichzeitig durchführen muss. Das Schließen nicht benötigter Fenste macht sich somit ebenso wie die Deaktivierung aktuell nicht benötigter Funktionen durch einen verminderten Energiebedarf bezahlt.

Hintergrundmusik neben der Hausarbeit beflügelt. Seit dem Aufkommen der Musiksender läuft in immer mehr Haushalten das Fernsehgerät, auch wenn parallel zum Arbeiten nur der Ton wahrgenommen wird. Ein Radio ist mit einem deutlich niedrigeren Stromverbrauch als ein Fernseher verbunden und unterhält ebenso während der Hausarbeit. Wer am Abend regelmäßig vor dem Fernsehgerät einschläft, verbindet dieses mit einer Ausschaltautomatik und vermeidet auf diese Weise, dass ein Strom verbrauchendes Gerät unnötig weiterläuft.

Familien verschwenden häufig unnötig Strom, indem sie das Licht im Flur während der Nacht nicht löschen. Auch wenn moderne Energiesparlampen zu einer spürbaren Einsparung gegenüber herkömmlichen Glühlampen beitragen, summiert sich ihr Stromverbrauch bei ununterbrochener Nutzung zu einem beachtlichen Betrag. Preiswerter sind Notleuchten oder ein Bewegungsschalter, welcher das Licht erst einschaltet, wenn jemand den Flur betritt.

Beendet der Auszug den Stromliefervertrag?

Zu Beginn der Liberalisierung begründete der Auszug aus der versorgten Wohnung nicht nur in der Grundversorgung, sondern auch bei Sonderverträgen ein Sonderkündigungsrecht des Stromvertrages. Dieses wurde im Zuge der Marktrollentrennung abgeschafft, so dass der bestehende Liefervertrag auf die neue Wohnung übergeht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Lieferant dort zu den selben Bedingungen wie an der bisherigen Versorgungsstelle liefern kann und dass der Kunde weiterhin Stromabnehmer ist. Des Weiteren lässt sich der bisherige Stromvertrag nicht fortsetzen, wenn für die neue Wohnung bereits ein Liefervertrag besteht. Das ist bei der Aufgabe einer Zweitwohnung der Fall, aber auch wenn der Kunde länger als sechs Wochen beide Wohnungen unterhält.

Auch wenn der Umzug kein automatisches Sonderkündigungsrecht mehr bewirkt, akzeptieren die meisten Lieferanten aus pragmatischen Gründen die Angabe einer Wohnungsaufgabe als außerordentlichen Kündigungsgrund. Wenn die neue Wohnung in einer anderen Stadt liegt, kann der bisherige Anbieter wegen unterschiedlicher Netznutzungsentgelte häufig nicht zu den bisherigen Bedingungen Strom liefern, so dass sich ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preisänderung ergibt. Bei Umzügen innerhalb der Stadt lässt sich für den bisherigen Versorger nicht mit vertretbarem Aufwand feststellen, ob der Kunde weiterhin Strom bezieht oder der Stromvertrag durch einen Mitbewohner abgeschlossen wurde. Der Netzbetreiber erteilt eine Auskunft über das aktuelle Nutzungsverhältnis nur, wenn der anfragende Versorger die Zählernummer in seiner Anfrage angibt; die Adresse der Versorgungsstelle reicht nicht aus. Der bisherige Stromkunde übermittelt seinem bisherigen Stromlieferanten zwar die Zustellanschrift für die Schlussrechnung, die Stromzählernummer teilt er aber nur bei gewünschter Vertragsfortdauer mit.

Auch wenn kein generelles Sonderkündigungsrecht nach einem Wohnungswechsel besteht, lässt sich die Stromlieferung vertraglich auf eine konkrete Versorgungsstelle beschränken. Davon machen immer mehr Stromanbieter Gebrauch, so dass eine vertraglich vereinbarte Vertragsbeendigung an die Stelle des früheren Sonderkündigungsrechts tritt. In der Grundversorgung gilt die bisherige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bei einem Umzug weiter, allerdings können Verbraucher Grundversorgungsverträge für die Stromlieferung ohnehin jederzeit mit einer Frist von lediglich vierzehn Tagen kündigen.