Energieeffizientes Heizen

Heizung optimieren – sparsam und umweltfreundlich zugleich

Heizkosten sparen ist ein wichtigstes Ziel, was als Haus- bzw. Wohnungsbesitzer besonders in den Wintermonaten angestrebt wird. Dabei ist dem Sparer natürlich zunächst am Herzen, die Kosten zu senken. Gleichzeitig tut er ebenso etwas Gutes für die Natur, da richtig Heizen gleichzeitig bedeutet, die Umwelt zu schonen.

Es gibt einige Maßnahmen, wie die Kunden Heizkosten sparen können. Dabei müssen Sie nicht gleich die komplette Heizung erneuern, sondern lediglich vereinzelte Maßnahmen durchführen.
Als erstes könnte eine moderne Heizungspumpe eingesetzt werden. Der Austausch dauert nur kurze Zeit. Wenn zusätzlich die Thermostatventile modernisiert und ein hydraulischer Abgleich vollzogen werden, ist effizient heizen um das Doppelte möglich. Ein Heizungsvergleich belegt das. Der hydraulische Abgleich Heizung bedeutet vielmehr, dass genügend und gleichmäßig Wasser in jeden Heizkörper gelangt. Das sichert eine Heizungsoptimierung zu. Zudem ist dieser Abgleich wichtig, damit erst anstehende Fördermittel bewilligt werden.


Als weiteres sollten Sie die Regelungstechnik justiert werden. Richtig heizen bedeutet indes, dass die Heizung insgesamt rund läuft. Programmierbare Thermostate, Brennwertheizung und viele andere Komponenten gehört dazu, dass die Heizsysteme effizient funktionieren. Nur so kann kräftig gespart werden.

Wenn die beiden Maßnahmen, hydraulischer Abgleich und moderne Regelungstechnik, durchgeführt werden, bringt dies eine Förderung bis zu 30% der Kosten der Regelungstechnik.
Schließlich sollten die Verrohrungen abgedämmt werden, damit nicht Wärme an die Umgebung abgegeben wird, für die sie nicht bestimmt ist. Das merken Sie daran, dass der Keller, in dem sich die Heizung befindet und die Verrohrung verläuft, zu warm ist. Stattdessen sollte das heiße Wasser direkt ohne Wärmeverlust in die Heizkörper gelangen, für die es bestimmt ist.

Abschließend noch ein zusätzlicher Tipp für die Besitzer von Kaminofen: Für das Heizen mittels dieses Mediums sollte spätestens nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ein Feinstaubfilter Kaminofen eingebaut werden. Verbindliche Regeln steuern nun den Ausstoß von Feinstaub und CO2. Dies sollte der Personenkreis unbedingt berücksichtigen und nachrüsten, falls noch nicht geschehen.

Bredenoord – Our energy, Your power

Die Bredenoord GmbH ist ein international führender Lieferant für Stromversorgungslösungen mit Hauptsitz in den Niederlanden. Mit drei Standorten – in Wörnitz, Schopsdorf und Hamburg – ist sie auch in Deutschland vertreten. Sie betreibt Forschung, Entwicklung und Verkauf von technischen Energieversorgungslösungen und setzt dabei auf absolute Energiesicherheit. Außerdem können sie Stromerzeuger mieten. Das Energieunternehmen bietet unter anderem ein breitgefächertes Sortiment an Aggregaten an, sowohl für zeitweilige und mobile, als auch für permanente Stromversorgung. In den unterschiedlichsten Branchen kommen die Bredenoord Energielösungen zum Einsatz, vor allem in den Bereichen Bau, Industrie und Veranstaltung. Das Unternehmen bietet dabei einen Komplettservice mit professioneller Beratung, Transport und Installation an. Ein großer Angebotsbestandteil stellt die Vermietung und der Verkauf von Stromaggregaten dar. Die Prdouktpalette bietet Standard Strom-, Container-, Twinset- und Offshore Aggregate in verschiedenen Leistungsklassen.

Besonders zu erwähnen ist der ESaver als Hybridaggregat. Im Fokus bei der Anwendung dieses Stromerzeugers liegt die Einsparung von Kraftstoffen. Hauptkomponenten sind ein Standard Aggregat, Leistungselektronik und Akkus. Durch eine intelligente Lösung hat Bredenoord das Gerät so entwickelt, dass es erst dann Strom erzeugt, wenn die Akkus beinah leer sind.

 

Für eine kurze Zeit erzeugt er dann Strom auf Höchstleistung. Danach bleibt die Stromerzeugung im optimalen Bereich, was den ESaver äußerst effizient und umweltfreundlich macht. Dadurch sind Kraftstoffeinsparungen von bis zu 70 % möglich. Im Herbst 2012 beispielsweise haben Kunden der Bredenoord mehr als eine halbe Million Dieselkraftstoff einsparen können. Um die Übersicht über die Versorgung und den Verbrauch zu behalten, wird außerdem ein Monitoring angeboten, bei welchem man alle Kennzahlen im Blick behalten kann.

Der Mindestverbrauch

Die Vertragsbedingungen einiger Energieversorger sehen vor, dass der Kunde eine jährliche Mindestmenge an Strom bezahlen muss, auch wenn er tatsächlich weniger Energie verbraucht. In den meisten Fällen beläuft sich der vertraglich vereinbarte Mindestverbrauch auf 1000 Kilowattstunden. Die entsprechenden Verträge sind nicht mit Strompaketen zu vergleichen, da der Verbrauch exakt abgerechnet wird, sobald er die vereinbarte Untergrenze überschreitet.

Eintausend Kilowattstunden je Jahr verbrauchen selbst sparsame Einpersonenhaushalte, sodass die Untergrenze bei der Stromversorgung normal genutzter Wohnungen kaum zur Anwendung kommen wird. Somit müssen Verbraucher auf die zur Abrechnung kommende jährliche Mindeststrommenge achten, wenn sie einen Versorgungsvertrag für einen wenig genutzten Stromanschluss aufnehmen. Das betrifft eine selten genutzte Zweitwohnung ebenso wie eine Garage oder einen mit Strom ausgestatteten Schrebergarten ebenso wie das Treppenhauslicht. Bei einem jährlichen Stromverbrauch bis etwa 500 kWh ist ohnehin in jedem Fall der Grundversorger am günstigsten, auch wenn der Tarif des Wahlversorgers keinen Mindestverbrauch vorsieht. Das liegt an der nur von Grundversorgern durchgeführten Bestabrechnung, welche bei geringen Energieverbräuchen in der Erhöhung des Verbrauchspreises bei gleichzeitigem Wegfall oder einer deutlichen Verringerung des Grundpreises besteht. Ein Grundversorgungstarif sieht nie die Berechnung eines Mindestverbrauches vor. Eine derartige Klausel wäre sogar unzulässig, da sie nicht mit der Lieferverpflichtung des Grundversorgers vereinbar ist.

Mit der Einführung einer Mindestverbrauchsklausel wollen Stromversorger nicht mehr Geld als angemessen kassieren. Ziel der entsprechenden Vertragsklausel ist vielmehr, Kunden mit einem geringen Stromverbrauch von einem Wechsel abzuhalten, da diese übermäßig hohe Verwaltungskosten verursachen. Dieser Gedankengang ist nachvollziehbar, denn die auf jeden Stromkunden entfallenden Grundkosten lassen sich bei geringen Liefermengen nicht refinanzieren. Für den Kunden nachteilig ist die Abrechnung eines Mindestverbrauches in der Stromrechnung vor allem, wenn er die entsprechende Klausel beim Vertragsabschluss übersieht. Wünschenswert ist somit, dass die einzelnen Lieferanten bereits in ihrer Werbung unübersehbar darauf hinweisen, dass ihre Stromlieferverträge eine Mindestverbrauchsklausel enthalten. Die meisten eine solche Vertragsbestimmung nutzenden Stromlieferanten veröffentlichen in ihren Werbeanzeigen einen entsprechenden Hinweis.

Für Smart Meter gibt es noch keine passenden Stromtarife

Energieversorger stellen den Smart Meter als Zukunftsprojekt vor, mit dessen Hilfe nicht nur die einfache Auslesung der Verbrauchswerte möglich wird. Sie beziehen sich in ihrer Werbung vielmehr überwiegend auf den Aspekt der Einsparung von Energiekosten durch einen intelligenten Stromverbrauch. Die Intelligenz besteht darin, dass die Geräte sich einschalten, wenn die Energiekosten niedrig sind. Alternativ laden sich Haushaltsgeräte in Zeiten preiswert verfügbarer elektrischer Energie auf, sodass der Energieverbrauch zeitlich von der Geräteverwendung entkoppelt wird. Die Höhe des Strompreises soll sich der Werbung der Energieversorger gemäß danach richten, wie viel Strom aktuell benötigt wird. Wenn Haushalte ihren Strombezug flexibel in Niedriglastzeiten verschieben können, sparen sie Energiekosten ein.

Die Schilderungen der Energieversorger über Einsparungen dank der intelligenten Stromnutzung entsprechen bislang nicht der Realität. Smart Meter wurden zwar entwickelt und sind in einigen Häusern bereits eingebaut, bei Neubauten ist ihre Verwendung sogar grundsätzlich vorgeschrieben. Die Hersteller von Elektrogeräten bestätigen, dass sie bei Bedarf innerhalb kurzer Zeit Geräte liefern können, deren Stromaufnahme vom aktuellen Energiepreis abhängt. Dass der Nutzer eine Waschmaschine füllt und programmiert, während diese den Waschvorgang selbst startet, sobald der Strom zum Niedrigpreis verfügbar ist, lässt sich bereits realisieren. Die intelligente Stromabrechnung scheitert nur an den fehlenden Tarifen der Energieversorger. Fast jeder Stromlieferant bietet zwar einen Tarif mit flexiblen Preisen an. Maßgeblich für die Preisgestaltung ist jedoch nicht der aktuelle Strombedarf aller Nutzer, sondern schlicht die Uhrzeit. Diese Variante bewirkt keine gleichmäßige Netzbelastung, denn der Strom ist in den Abendstunden auch billig, wenn wegen der Übertragung des Finales der Fußballweltmeisterschaft eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage besteht. Als besonders innovativ lässt sich die von der Uhrzeit abhängige Strompreisberechnung ebenfalls nicht bezeichnen. Dieses Verfahren kommt vielmehr bereits seit Jahrzehnten bei Nachtstromheizungen zur Anwendung.

Ein Smart Meter verursacht gegenüber dem klassischen Stromzähler deutlich höhere Grundkosten. Diese sind gerechtfertigt, wenn sie den Stromverbrauch aktiv in tatsächlich verbrauchsarme Zeiten verlagern und den Stromkunden ein ausreichendes Sparpotential bieten. Darum ist es mehr als wünschenswert, dass die Stromlieferanten passende Tarife zur intelligenten Verbrauchsabrechnung entwickeln.

Droht ein Blackout wegen der Sonnenfinsternis?

Aufgrund der Sonnenfinsternis am 20. März 2015 schüren einzelne Veröffentlichungen die Furcht, dass die Stromversorgung zusammenbrechen werde. Dass sich das Naturereignis auf die Stromerzeugung und auf die Stromnachfrage auswirken wird, ist unbestritten. Dennoch sehen Experten keine Gefahr für einen Blackout, zumal die Betreiber von Kraftwerken und die Netzbetreiber genügend Zeit haben, sich auf die einmalige Situation vorzubereiten.

Die Sonnenfinsternis führt dazu, dass Photovoltaikanlagen ihre Stromproduktion mangels nutzbarer Sonne vorübergehend einstellen oder zumindest verringern. Gleichzeitig bewirkt die Dunkelheit eine stärkere Stromnachfrage durch Lampen. Leuchtkörper sind zwar nicht zuletzt dank der flächendeckenden Einführung der Energiesparlampen nur zu einem geringen Teil am Gesamtstromverbrauch beteiligt, ihr massenhaftes Einschalten bewirkt dennoch weiterhin eine spürbare Zunahme der Stromnachfrage. Nach dem Ende der Sonnenfinsternis nehmen die Solarstromanlagen ihre Produktion sofort wieder auf, sodass sich das Angebot an verfügbarer elektrischer Energie schnell erhöht.

Die mögliche Furcht vor einem Blackout ist nachvollziehbar, da die Sonnenenergie zu einem wesentlichen Teil an der Stromerzeugung beteiligt ist. Wenn die zur Verfügung stehende Strommenge für die Nachfrage nicht ausreicht oder zu hoch ist, kommt es zu einer Abschaltung der Stromversorgung. Bei der Sonnenfinsternis handelt es sich jedoch nicht um ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis, sondern um eine seit langem bekannte Naturerscheinung, sodass Netzbetreiber und Stromproduzenten sich auf diese einstellen können. Eine bereits im Oktober 2014 durchgeführte Studie zeigt, dass die Auswirkung der Sonnenfinsternis auf die Solarstrom-Produktion von der Bewölkung abhängt. Des Weiteren führte die Simulation zu der Erkenntnis, dass selbst im ungünstigsten Fall die Kapazitäten der Pumpspeicherkraftwerke ausreichen, um die verminderte Stromproduktion mitsamt der erhöhten Nachfrage auszugleichen. Sicherheitshalber sollen jedoch flexible Kraftwerke wie die modernen Gaskraftwerke in Bereitschaft gehalten werden, damit sie sich bei Bedarf umgehend zuschalten lassen.

Eine Sonnenfinsternis ähnlichen Ausmaßes ist erst wieder für den 30. März 2033 prognostiziert. Bis dahin sollten die Speichermöglichkeiten soweit entwickelt sein, dass niemand mehr einen Blackout befürchtet. Kleinere Sonnenfinsternisse haben aufgrund ihrer regionalen Wirksamkeit keinen nennenswerten Einfluss auf die Sicherheit der Stromversorgung.

Nach einer Ratenzahlungsvereinbarung keine Zahlungsverspätung riskieren

Gaspar Energie
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Stromlieferanten, wie zum Beispiel mit Gaspar Energie, nach einer überraschend hohen Jahresrechnung ist leicht möglich. Viele Versorger treffen eine Ratenzahlungsvereinbarung, wenn sich der Kunde rechtzeitig nach dem Erhalt der Stromrechnung meldet. Voraussetzung ist lediglich, dass der Strombezieher seine Abschläge überwiegend rechtzeitig bezahlt hat. Die meisten Stromversorger erlauben ihren Mitarbeitern im Callcenter die Vereinbarung von maximal sechs Raten. Ein längerer Zeitraum ist möglich, wenn der Sachbearbeiter die Genehmigung eines Vorgesetzten einholt.

Der Ratenplan enthält einen Hinweis, wonach die Vereinbarung aufgehoben wird, wenn der Stromkunde eine Rate oder einen künftigen Abschlag nicht rechtzeitig begleicht. Viele Kunden nehmen diese Klausel nicht ernst, da ihnen bekannt ist, dass eine Kreditvereinbarung erst nach einer ersten Mahnung und bei nicht beglichenen Beträgen in einer Höhe von zwei Monatsraten hinfällig werden darf. Die tatsächlichen Bestimmungen sind zugunsten des Kreditnehmers noch etwas komplizierter, sie gelten jedoch ausdrücklich nur für Kredite. Energiekunden übersehen, dass es sich bei einem Ratenplan des Stromversorgers nicht um einen Kredit, sondern um eine Zahlungsvereinbarung handelt. Während Kreditverträge mit Händlern vor oder zeitgleich mit dem Kreditvergleich abgeschlossen werden, sind Zahlungsvereinbarungen durch ihren Abschluss nach der Rechnungserstellung gekennzeichnet. Die strengen Verbraucherschutzbestimmungen gelten für die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger somit nicht, sodass dieser berechtigt ist, den Ratenvertrag bei jeder Zahlungsverzögerung aufzuheben. Eine versehentliche Zahlungsverspätung lässt sich vermeiden, indem der Kunde dem Lastschrifteinzug zustimmt. Er muss in diesem Fall selbstverständlich darauf achten, dass sein Girokonto am vereinbarten Abbuchungstag der Raten für die Stromrechnung gedeckt ist.

Das von den meisten Energieversorgern verwendete Abrechnungssystem hebt Ratenpläne bei verspätetem Zahlungseingang nicht direkt am Fälligkeitstag, sondern erst bei der Anmahnung einer ausgebliebenen Zahlung auf. Die Versorger stellen üblicherweise als Mahndatum sieben bis vierzehn Tage nach der Fälligkeit der einzelnen Beträge ein. Aus diesem Grund sind entgegen der Ankündigung im Ratenplan geringfügige Zahlungsverzögerungen in der Regel nicht mit einer Aufhebung der Zahlungsvereinbarung verbunden. Die Wiedereinstellung eines infolge eines Zahlungsverzugs gescheiterten Ratenplan ist möglich, die meisten Versorger lehnen sie aber grundsätzlich ab.

Wie sich das Fernsehprogramm auf den Stromverbrauch auswirkt

Ein funktionierendes Stromnetz ist auf das Gleichgewicht zwischen dem Stromangebot und der Energienutzung angewiesen. Wenn zu wenig Strom vorhanden ist, können Haushalte und Unternehmen ihre Geräte nicht wie üblich nutzen, sondern müssen zumindest mit Schwankungen bei der Stromversorgung ertragen. Falls deutlich zu viel Strom vorhanden ist, bricht das Leitungsnetz zusammen. Die Technik erlaubt eine Toleranzbreite, sodass die Netzbetreiber regelmäßig geringfügig mehr Strom als aktuell nachgefragt einspeisen.

Jeder Netzbetreiber muss den Stromverbrauch in etwa abschätzen, denn die schnelle Zu- oder Abschaltung von Regelenergie ist nur begrenzt möglich und zudem deutlich teurer als die rechtzeitige Lieferplanung. Industrielle Großverbraucher verpflichten sich, die Laufzeiten der verbrauchsintensiven Maschinen an den Stromnetzbetreiber zu melden. Für private Haushalte ist die Voranmeldung eines erhöhten Energieverbrauchs nicht sinnvoll, da jeder einzelne Verbraucher nur geringfügig zur zeitweiligen Verbrauchssteigerung beiträgt. Wenn allerdings viele Privathaushalte gleichzeitig mehr Strom benötigen, ist die Reaktion des Netzbetreibers erforderlich.

Der erhöhte Stromverbrauch von Privathaushalten wird durch verschiedene Faktoren ausgelöst. Dass sie an warmen Tagen Klimageräte einschalten und während der Weihnachtszeit Lichterketten nutzen, lässt sich leicht einplanen. Kurzfristige Verbrauchsspitzen privater Haushalte verursacht vor allem das Fernsehprogramm. Ein einzelnen Gerät benötigt wenig Strom, viele eingeschaltete Fernseher erhöhen den Stromverbrauch innerhalb eines Netzgebietes hingegen signifikant. Der Disponent beim Netzbetreiber muss das Fernsehprogramm und das wahrscheinliche Verhalten der Zuschauer kennen und dieses bei der Planung der verfügbaren Strommenge berücksichtigen. Die Einplanung des Mehrverbrauchs fällt leicht, wenn die deutsche Nationalmannschaft um 22.00 Uhr das Endspiel einer Fußballweltmeisterschaft bestreitet. In diesem Fall geht der Stromverbrauch nicht wie üblich am Abend zurück, sondern steigt wegen der zahlreichen eingeschalteten Fernsehgeräte an. Der Netzbetreiber muss an Fußballabenden eine im Vergleich zum üblichen Lastprofil deutlich erhöhte Strommenge zur Verfügung stellen. Für den Disponenten anspruchsvoller als eine Verbrauchssteigerung während der Fußballübertragung ist die Vorhersage, welcher Spielfilm oder Krimi zahlreiche Menschen an das TV-Gerät lockt. Hohe Zuschauerzahlen bewirken nicht nur einen Mehrverbrauch durch die Fernsehgeräte, sondern sind auch mit mehr eingeschalteten Lampen verbunden.

Oberleitung für Lastwagen auf der Autobahn

Eine deutliche Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen durch den Schwerlastverkehr lässt erzielen, wenn Lastkraftwagen künftig einen Teil ihrer Fahrleistung mit Strom erbringen. Zu diesem Zweck sollen die Autobahnen nach und nach mit einer Oberleitung versehen werden. Lastwagen fahren auf den bereits versorgten Strecken mit Strom, während sie auf Landstraßen und noch nicht nachgerüsteten Autobahnabschnitten weiterhin Diesel als Kraftstoff benutzen. Den entsprechenden Vorschlag unterbreitete der Sachverständigenrat der Bundesregierung erstmals im Sommer 2012.

Dass eine Stromleitung oberhalb einer Autobahn angebracht werden kann, erscheint als selbstverständlich. Die Kosten für die Nachrüstung der Straßen mit Oberleitungen sind jedoch hoch. Alleine für die Autobahnen mit einstelliger Streckennummer fallen vierzehn Milliarden Euro an, die Streckenlänge beträgt gut 5700 Kilometer. Neben den durch den Staat als Besitzer der Autobahn zu tragenden Infrastrukturausgaben fallen in den Speditionen weitere Kosten für die Umrüstung der Lastwagen an. Diese rentieren sich eigentlich erst, wenn nicht nur mit einer einstelligen Nummer versehenen, sondern nahezu alle Autobahnen mit einer Oberleitung ausgestattet sind. Die finanzielle Situation des Bundes erfordert jedoch die Streckung des Ausbaus aller Autobahnen mit der neuen Technik über mehrere Jahrzehnte. Ungeklärt ist bislang auch, welche Zusatzausbildung die Lastwagenfahrer für die Fahrt unter Fahrdraht benötigen. Bei Oberleitungsbussen besteht in Deutschland die Pflicht, sich in mindestens acht Unterrichtsstunden mit den Besonderheiten des Fahrens unter Strom vertraut zu machen. Eine ähnliche Zusatzqualifikation wird für Lastwagenfahrer voraussichtlich erforderlich, sobald die ersten Oberleitungen stehen.

Wenn die Oberleitungen auf der Autobahn vorhanden sind, können sie grundsätzlich außer von Lastkraftwagen auch von Reisebussen genutzt werden. Auch für diese ist eine Umrüstung erforderlich. Da eine Oberleitung keine feste Spurführung verursacht, bleibt das Überholen möglich, auch wenn sich die Fahrdrähte ausschließlich auf der rechten Spur befinden. Die mit der elektrischen Fahrleistung ausgestattete Autobahnspur kann von Personenkraftwagen und Motorrädern weiterhin normal befahren werden.

Der verstärkte Einsatz von Strom zum Fahrzeugantrieb wirkt sich auf den Klimaschutz nur positiv aus, wenn der benötigte Strom durch regenerative Energieträger erzeugt wird.

Unnötige Stromfresser im Haushalt

Einsparungen bei der Stromrechnung lassen sich nicht nur durch einen Wechsel des Energieversorgers, sondern mit großer Effizienz mittels der Abschaltung oder Abschaffung unnötiger Stromfresser im Haushalt erzielen. Dass Haushalte ihren Kühlschrank im Winter ausstellen und die zu kühlenden Lebensmittel auf dem Balkon aufbewahren, stellt eine Extremlösung dar. Weitere überflüssige Verbrauchsgeräte lassen sich leicht abschalten.

Der Radiowecker war in früheren Jahren die beste Methode, um sicher und auf angenehme Weise morgens geweckt zu werden. Heute verfügt jedes gute Handy über eine Weckfunktion, welche selbst bei ausgeschaltetem Gerät funktioniert. Eine neben dem Bett liegenden Armbanduhr zeigt die Zeit ebenso zuverlässig wie der Radiowecker an, verbraucht aber keinen Strom.

Computernutzer neigen dazu, ihren Drucker während des gesamten Tages im Betriebszustand zu halten. Tatsächlich drucken sie noch nicht einmal eine einzige Seite pro Tag. Wer den Drucker erst einschaltet, wenn er diesen tatsächlich benötigt, verringert seine Stromkosten spürbar. Der Stromverbrauch eines Computers richtet sich danach, wie viele Tätigkeiten er gleichzeitig durchführen muss. Das Schließen nicht benötigter Fenste macht sich somit ebenso wie die Deaktivierung aktuell nicht benötigter Funktionen durch einen verminderten Energiebedarf bezahlt.

Hintergrundmusik neben der Hausarbeit beflügelt. Seit dem Aufkommen der Musiksender läuft in immer mehr Haushalten das Fernsehgerät, auch wenn parallel zum Arbeiten nur der Ton wahrgenommen wird. Ein Radio ist mit einem deutlich niedrigeren Stromverbrauch als ein Fernseher verbunden und unterhält ebenso während der Hausarbeit. Wer am Abend regelmäßig vor dem Fernsehgerät einschläft, verbindet dieses mit einer Ausschaltautomatik und vermeidet auf diese Weise, dass ein Strom verbrauchendes Gerät unnötig weiterläuft.

Familien verschwenden häufig unnötig Strom, indem sie das Licht im Flur während der Nacht nicht löschen. Auch wenn moderne Energiesparlampen zu einer spürbaren Einsparung gegenüber herkömmlichen Glühlampen beitragen, summiert sich ihr Stromverbrauch bei ununterbrochener Nutzung zu einem beachtlichen Betrag. Preiswerter sind Notleuchten oder ein Bewegungsschalter, welcher das Licht erst einschaltet, wenn jemand den Flur betritt.

Beendet der Auszug den Stromliefervertrag?

Zu Beginn der Liberalisierung begründete der Auszug aus der versorgten Wohnung nicht nur in der Grundversorgung, sondern auch bei Sonderverträgen ein Sonderkündigungsrecht des Stromvertrages. Dieses wurde im Zuge der Marktrollentrennung abgeschafft, so dass der bestehende Liefervertrag auf die neue Wohnung übergeht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Lieferant dort zu den selben Bedingungen wie an der bisherigen Versorgungsstelle liefern kann und dass der Kunde weiterhin Stromabnehmer ist. Des Weiteren lässt sich der bisherige Stromvertrag nicht fortsetzen, wenn für die neue Wohnung bereits ein Liefervertrag besteht. Das ist bei der Aufgabe einer Zweitwohnung der Fall, aber auch wenn der Kunde länger als sechs Wochen beide Wohnungen unterhält.

Auch wenn der Umzug kein automatisches Sonderkündigungsrecht mehr bewirkt, akzeptieren die meisten Lieferanten aus pragmatischen Gründen die Angabe einer Wohnungsaufgabe als außerordentlichen Kündigungsgrund. Wenn die neue Wohnung in einer anderen Stadt liegt, kann der bisherige Anbieter wegen unterschiedlicher Netznutzungsentgelte häufig nicht zu den bisherigen Bedingungen Strom liefern, so dass sich ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preisänderung ergibt. Bei Umzügen innerhalb der Stadt lässt sich für den bisherigen Versorger nicht mit vertretbarem Aufwand feststellen, ob der Kunde weiterhin Strom bezieht oder der Stromvertrag durch einen Mitbewohner abgeschlossen wurde. Der Netzbetreiber erteilt eine Auskunft über das aktuelle Nutzungsverhältnis nur, wenn der anfragende Versorger die Zählernummer in seiner Anfrage angibt; die Adresse der Versorgungsstelle reicht nicht aus. Der bisherige Stromkunde übermittelt seinem bisherigen Stromlieferanten zwar die Zustellanschrift für die Schlussrechnung, die Stromzählernummer teilt er aber nur bei gewünschter Vertragsfortdauer mit.

Auch wenn kein generelles Sonderkündigungsrecht nach einem Wohnungswechsel besteht, lässt sich die Stromlieferung vertraglich auf eine konkrete Versorgungsstelle beschränken. Davon machen immer mehr Stromanbieter Gebrauch, so dass eine vertraglich vereinbarte Vertragsbeendigung an die Stelle des früheren Sonderkündigungsrechts tritt. In der Grundversorgung gilt die bisherige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bei einem Umzug weiter, allerdings können Verbraucher Grundversorgungsverträge für die Stromlieferung ohnehin jederzeit mit einer Frist von lediglich vierzehn Tagen kündigen.