Die Ablesung des Stromzählers
Viele Stromkunden wundern sich, wenn nach dem Wechsel des Stromanbieters der Außendienstmitarbeiter des bisherigen Versorgers ihren Zähler abliest. Dabei unterliegen sie zunächst dem Irrtum, dass ein Mitarbeiter des örtlichen Stromgrundversorgers den Zähler ablesen würde. Tatsächlich handelt es sich beim Außendienstler um einen Mitarbeiter des Netzbetreibers. Auch wenn die strikte Trennung zwischen Netzbetreibern und Versorgern schon seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist, hat sie sich im Bewusstsein der Bevölkerung kaum verankert. Tatsächlich sind Netz und Vertrieb zwei getrennt voneinander arbeitende Unternehmen, auch wenn sie oftmals demselben Konzern oder demselben Stadtwerk angehören und der erste Teil ihres Namens entsprechend identisch ist. Wenn kein Zugang zum Zähler möglich ist, erhalten Kunden eine Ablesekarte zugeschickt. Die grundsätzliche Selbstablesung der Stromzähler haben die meisten Netzbetreiber wieder aufgegeben, da zu viele Verbraucher nicht geantwortet hatten. Von der üblichen Ableseweise muss abgewichen werden, wenn die Marktrolle des Messstellenbetreibers nicht vom Netzbetreiber wahrgenommen wird; in diesen seltenen Fällen fordert das Netz den Betreiber des Zählers zur Feststellung und Übermittlung des Zählerstandes auf.
Zuständig für die Ermittlung des Zählerstandes und somit für die Ablesung des Stromzählers ist grundsätzlich der Netzbetreiber; er kann einen Dienstleister beauftragen. Der Netzbetreiber liest alle Stromzähler seines Netzgebietes ab, unabhängig davon, welcher Lieferant den Endkunden versorgt. Anhand des Ableseergebnisses schreibt der Netzbetreiber die Stromrechnung für die Stomdurchleitung, welche auch als Netzrechnung bezeichnet wird, an jeden einzelnen Lieferanten. Die Mitarbeiter der Rechnungsstelle des Netzbetreibers wissen nur, welcher Lieferant einen einzelnen Zähler versorgt. Sie dürfen wegen der Marktrollentrennung nicht wissen, welcher Endkunde über diesen versorgt wird. Der Lieferant kann seinem Abnehmer mit den vom Netzbetreiber erhaltenen Verbrauchsdaten die Jahresrechnung für den Stromverbrauch schreiben, er kann aber auch einen abweichenden Zeitpunkt für ihre Erstellung vereinbart haben und den benötigten Ablesestand zeitnah beim Kunden erfragen. Zumindest die Grundversorger erstellen ihre Verbrauchsrechnungen überwiegend zeitnah nach der Ablesung durch den Netzbetreiber, da sie dann keinen weiteren Zählerstand anfordern müssen. Wenn Verbraucher wegen einer Preisänderung oder aus persönlichen Gründen einen Zwischenstand angeben möchten, haben sie jederzeit dazu die Gelegenheit. Sie teilen ihren Ablesestand dem Versorger mit; sobald dieser den Stand mit dem Grund “Informations- oder Abgrenzungsstand durch Kunden erhalten“ einpflegt, verschickt das Kommunikationssystem automatisch eine Meldung an den Netzbetreiber, so dass beide Seiten über identische Ableseergebnisse verfügen.