EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz schreibt den Vorrang erneuerbarer Energieträger bei der Energieerzeugung vor und verpflichtet die Netzbetreiber, den entsprechend erzeugten Strom vorrangig in ihre Stromnetze einzuspeisen.
Die Netzbetreiber müssen ihre Netze zugleich dazu ertüchtigen, den gesamten mit alternativen Energieträgern erzeugten Strom ohne jede Einschränkung aufnehmen zu können.
Zugleich sind sie verpflichtet, den Einspeisern eine vom Gesetzgeber festgelegte Einspeisevergütung zu zahlen, diese ist höher als der Verkaufspreis der Energie. Auf diese Weise wird die dezentrale Einrichtung von Anlagen zur alternativen Stromerzeugung gefördert.

In der Öffentlichkeit wird das EEG hinsichtlich des in ihm definierten Vorranges erneuerbarer Energien nur sehr wenig diskutiert. Die öffentliche Diskussion dreht sich vielmehr überwiegend um die Frage der Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten an den Endverbraucher. Für jedes Jahr wird ein Wert ermittelt, welcher als EEG-Beitrag in die Kalkulation des Strompreises einfließt, auf der Rechnung ist der entsprechende Preisanteil gesondert auszuweisen. Der entsprechende Wert ändert sich jährlich zum ersten Januar. Sehr viele Versorger haben auch in die Geschäftsbedingungen ihrer mit einer Preisgarantie ausgestatteten Tarife einen Passus eingefügt, wonach sie die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz an ihre Kunden weitergeben dürfen, so dass die Preise bei einer gestiegenen EEG-Umlage ansteigen können. Im Gegenzug sind sie selbstverständlich verpflichtet, auch eine gesunkene EEG-Belastung an ihre Kunden weiterzugeben. Der gewünschte Ausbau der Stromerzeugung mittels alternativer Energien hat in den letzten Jahren zu einem regelmäßigen Anstieg der Belastung des Strompreises durch das EEG geführt, für das Jahr 2011 beträgt die EEG-Umlage einheitlich für das Bundesgebiet 3,530 Cent pro Kilowattstunde.

Verbraucherverbände kritisieren, dass die Energieversorger die Kosten der gestiegenen EEG-Umlage sofort einpreisen, während sie mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie verbundene Kostensenkungen bei ihrer Preisgestaltung nicht berücksichtigen.
Dauerhaft wird die Nutzung alternativer Energiequellen jedoch zu einer Senkung des Strompreises führen, da die entsprechenden Primärenergieträger unentgeltlich zur Verfügung stehen.