Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke

Die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sichert den großen Energieversorgern als Betreiber der Atommeiler weiterhin hohe Gewinne, während sie Stadtwerken ebenso wie den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energieträgern schaden. An dieser Feststellung ändern auch die für eine verbesserte Förderung erneuerbarer Energien zu zahlenden Beträge nichts, zumal die Atomkonzerne diese steuerlich geltend machen können.
Wie sich wenige Tage nach der Veröffentlichung der Laufzeitverlängerung für die bestehenden Atomkraftwerke herausstellte, haben die diese betreibenden Konzerne das Gesetz in einem für eine demokratische Regierung nicht tolerierbaren Umfang mitverfasst.
Der Atomkompromiss sieht vor, dass die bestehenden Kernkraftwerke gegenüber dem von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg je nach ihrem Alter acht bis zwölf Jahre länger betrieben werden dürfen. Die beschlossenen Laufzeitverlängerungen beziehen sich jedoch auf unter Volllast laufende Kernkraftwerke, so dass ein Teillastbetrieb der Atommeiler ebenso wie ein zeitweiser Stillstand zu einer noch längeren Laufzeit des realen Kraftwerks führt.
In der Theorie ist zwar der Vorrang erneuerbarer Energien bei der Netzeinspeisung festgeschrieben; in der Praxis lassen sich jedoch Kernkraftwerke im Gegensatz zu Windrädern nicht kurzfristig abschalten, so dass der im Netz vorhandene Atomstrom den umweltfreundlich erzeugten Windstrom blockieren wird. Des Weiteren fürchten kommunale Stadtwerke, dass sie ihren durch Blockheizkraftwerke oder erneuerbare Energieträger erzeugten Strom demnächst nicht mehr komplett einspeisen können; sie haben nach dem ursprünglichen Atomkompromiss hohe Beträge in den Aufbau von Anlagen zur dezentralen Erzeugung umweltfreundlich produzierten Stroms investiert.
Die von der SPD regierten Bundesländern haben bereits angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht gegen den Atomkompromiss klagen zu wollen.