Netzbetreiber und Versorger – Marktrollentrennung – MRT
Die Marktrollentrennung (MRT) wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Anbieter ohne eigenes Netz auf dem Strommarkt die gleichen Chancen wie große Konzerne und örtliche Stadtwerke besitzen. Der Netzbetreiber darf nicht mehr gleichzeitig Versorger sein, die Mitarbeiter eines Lieferanten dürfen die Netzseite einer Lieferstelle nicht mehr einsehen.
Die praktische Umsetzung muss spätestens im Herbst 2010 bei allen von der MRT betroffenen Unternehmen durchgeführt worden sein, als erster Konzern hatte die RWE die Marktrollentrennung bereits im Herbst 2009 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt sind die RWE Vertrieb AG und die RWE Verteilnetz GmbH zwei rechtlich getrennte Unternehmen innerhalb des Konzerns. Vergleichbare Konstrukte werden auch von anderen Unternehmen angewendet. Ob der Gesetzgeber tatsächlich eine derartige Lösung gewollt oder nicht doch auf die Abgabe der Strom- und Gasnetze an auch wirtschaftlich vom Lieferanten unabhängige Gesellschaften spekuliert hatte, bleibt dabei unklar. Zumindest haben die einem Netzbetreiber assoziierten Lieferanten keinen Informationsvorsprung mehr.
Einige Daten müssen zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten abgestimmt werden, so benötigen beide Marktrollen sowohl Informationen über Zählerstände als auch über Ein- und Auszüge. Diese werden ohne menschliche Beteiligung mit einem als MSONS bezeichneten System über die jeweiligen Rechner ausgetauscht.
Die Umsetzung der Marktrollentrennung ist für die Kunden gewöhnungsbedürftig. Obwohl sowohl die Presse als auch die Stromversorger über die MRT ausführlich informiert haben, wenden sie sich weiterhin für an den Netzbetreiber zu richtenden Anfragen zunächst überwiegend an den Lieferanten.
Auch dass Vermieter ihre Mieter nicht mehr ohne deren schriftliche Zustimmung beim Grundversorger anmelden dürfen, ist nur wenigen Menschen bekannt. Der Grund für das Verbot besteht darin, dass infolge der Marktrollentrennung jeder Mieter sich sofort nach dem Einzug für einen beliebigen Stromversorger entscheiden darf und sich nicht mehr zunächst beim Grundversorger anmelden muss.