Was tun bei einer Stromstörung oder einem Stromausfall?

Unangekündigte Stromausfälle sind in Deutschland sehr selten, sie lösen jedoch bei den meisten Menschen ein großes Maß an Verunsicherung aus.

Viele Kunden rufen bei einer Stromstörung ihren Versorger an. Dieser kann die Mitteilung über einen Stromausfall an den Netzbetreiber weitergeben, häufig hat er auch schon eine entsprechende Meldung einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Störung vorliegen.
Jedem Kunden wird mit dem Begrüßungsschreiben die Anschrift und die Telefonnummer des Netzbetreibers mitgeteilt, so dass er sich auch direkt an diesen wenden kann. Da eine Störung immer in die Verantwortung des Netzeigners fällt, ist dieser auch der richtige Ansprechpartner. Jeder Netzbetreiber verfügt zudem über eine spezielle Störungshotline, deren Mitarbeiter über jede Störung informiert sind und dem Anrufer in der Regel mitteilen können, wann der Strom wieder normal zur Verfügung stehen wird.
Vor dem Anruf beim Netzbetreiber sollte allerdings geklärt werden, ob die Störung tatsächlich von diesem zu verantworten ist. Als Grundregel lässt sich sagen, dass eine nur auf ein einziges Haus begrenzte Störung fast immer ihre Ursache in der hauseigenen Anlage hat und vom Eigentümer behoben werden muss.
Es rufen bei jeder größeren Störung sehr viele Kunden an, so dass die Störungshotline oft überlastet ist. Eine längere Warteschleife dort ist ein sicheres Zeichen dafür, dass die Störung bekannt ist und so schnell wie möglich behoben wird; es ist somit nicht zwingend erforderlich, dass jeder von einem Stromausfall betroffene Abnehmer selbst mit der Störungsstelle spricht.

Eine Stromstörung erfordert einige einfache Vorsichtsmaßnahmen im Haus. Wer sich nicht ganz sicher ist, welche Geräte probeweise eingeschaltet wurden, sollte aus Sicherheitsgründen die Hauptsicherung am Zähler ausschalten. Dieses funktioniert je nach Modell durch das Drücken des Schalters nach unten oder durch das Herausschrauben der Sicherung.
Entgegen einer häufig geäußerten Vermutung schadet selbst ein längerer Stromausfall dem Gefriergut in der Kühltruhe nicht, sofern diese verschlossen bleibt.

Netzbetreiber und Versorger – Marktrollentrennung – MRT

Die Marktrollentrennung (MRT) wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Anbieter ohne eigenes Netz auf dem Strommarkt die gleichen Chancen wie große Konzerne und örtliche Stadtwerke besitzen. Der Netzbetreiber darf nicht mehr gleichzeitig Versorger sein, die Mitarbeiter eines Lieferanten dürfen die Netzseite einer Lieferstelle nicht mehr einsehen.
Die praktische Umsetzung muss spätestens im Herbst 2010 bei allen von der MRT betroffenen Unternehmen durchgeführt worden sein, als erster Konzern hatte die RWE die Marktrollentrennung bereits im Herbst 2009 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt sind die RWE Vertrieb AG und die RWE Verteilnetz GmbH zwei rechtlich getrennte Unternehmen innerhalb des Konzerns. Vergleichbare Konstrukte werden auch von anderen Unternehmen angewendet. Ob der Gesetzgeber tatsächlich eine derartige Lösung gewollt oder nicht doch auf die Abgabe der Strom- und Gasnetze an auch wirtschaftlich vom Lieferanten unabhängige Gesellschaften spekuliert hatte, bleibt dabei unklar. Zumindest haben die einem Netzbetreiber assoziierten Lieferanten keinen Informationsvorsprung mehr.

Einige Daten müssen zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten abgestimmt werden, so benötigen beide Marktrollen sowohl Informationen über Zählerstände als auch über Ein- und Auszüge. Diese werden ohne menschliche Beteiligung mit einem als MSONS bezeichneten System über die jeweiligen Rechner ausgetauscht.

Die Umsetzung der Marktrollentrennung ist für die Kunden gewöhnungsbedürftig. Obwohl sowohl die Presse als auch die Stromversorger über die MRT ausführlich informiert haben, wenden sie sich weiterhin für an den Netzbetreiber zu richtenden Anfragen zunächst überwiegend an den Lieferanten.
Auch dass Vermieter ihre Mieter nicht mehr ohne deren schriftliche Zustimmung beim Grundversorger anmelden dürfen, ist nur wenigen Menschen bekannt. Der Grund für das Verbot besteht darin, dass infolge der Marktrollentrennung jeder Mieter sich sofort nach dem Einzug für einen beliebigen Stromversorger entscheiden darf und sich nicht mehr zunächst beim Grundversorger anmelden muss.