Wann darf der Strom gesperrt werden?
Die umgangssprachlich als Sperrung bezeichnete Unterbrechung der Versorgung eines Stromzählers ist möglich, wenn dem Lieferanten die Weiterbelieferung vor einem Ausgleich der bestehenden Forderungen nicht zugemutet werden kann.
Dabei müssen die mahnfähigen Forderungen jedoch mindestens einen Betrag von 100 Euro erreicht haben und seit mindestens vier Wochen überfällig sein.
Die Sperrung wird durch den Versorger beim Netzbetreiber beantragt. In der Praxis nutzen fast nur Grundversorger diese Möglichkeit, da ein Wahlversorger den Liefervertrag bei Zahlungsrückständen kündigen kann.
Eine Sperrung darf auch erfolgen, wenn der Kunde die Schlussrechnung seiner alten Lieferstelle nicht bezahlt hat. Nicht zulässig ist die Unterbrechung der Versorgung eines privat genutzten Stromzählers auf Grund von Schulden aus einem gewerblichen Stromliefervertrag.
Zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versorgern und Kunden führt regelmäßig der Umstand, dass der neue Vertrag auf einen anderen Partner läuft als der alte. Sofern der Schuldner nicht ebenfalls als Vertragsnehmer aufgeführt ist, darf bei unverheirateten Paaren keine Sperrung vorgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Versorger bekannt ist, dass beide Partner bereits gemeinsam in der letzten Verbrauchsstelle gewohnt hatten. Wenn an der aktuellen Lieferstelle beide Partner als Kunden aufgeführt sind, darf die Sperrung erfolgen, wenn einer der beiden Kunden die Schlussrechnung seiner alten Wohnung nicht beglichen hat.
Da Eheleute gesamtschuldnerisch haften, kann bei ihnen die Sperrung in der neuen Wohnung auch erfolgen, wenn bei der alten Verbrauchsstelle der andere Ehepartner angemeldet war.
Eine Sperrung auf Grund einer Endabrechnung ist selbstverständlich nicht zulässig, wenn der Schuldner zu Eltern oder Kindern gezogen ist und die Schlussrechnung dorthin geschickt wurde.
Vor einer Sperrung muss dem Schuldner eine letzte Frist zur Begleichung der Forderung gegeben werden, welche mindestens drei Bankarbeitstage beträgt. Da durch die Sperrung sowie den nach dem verspäteten Ausgleich der Forderung erfolgenden Wiederanschluss sehr hohe Kosten entstehen, ist das sofortige Einzahlen ebenso wichtig wie die Zusendung eines Zahlungsbeleges an den Lieferanten.