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Strom-Direktheizungen

Elektro-Direktheizungen oder auch Strom-Direktheizungen werden mit Strom betrieben und geben die erzeugte Wärme direkt an den zu beheizenden Raum ab. Sie sind moderner und leistungsfähiger als herkömmliche Heizstrahler, welche neben einem hohen Stromverbrauch zusätzlich den Nachteil aufweisen, dass sie mit der Raumluft Staub aufwirbeln und neu verteilen.

Moderne Strom-Direktheizungen werden in der Regel fest eingebaut, auf Rollen fahrbare Modelle sind aber ebenso möglich. Eine besonders komfortable Raumerwärmung bietet die Fußbodenheizung, bei welcher Heizschlangen unter dem Fußboden verlegt werden. Eine Fußbodenheizung ist besonders für Wohnräume ideal, da sie den Bewohnern auch warme Füße verschafft. Dank der flachen Bauweise benötigen Konvektoren keine Stellfläche, so dass die gesamte Fläche des Zimmers für Wohnzwecke zur Verfügung steht.

Strom-Direktheizungen sind komfortabel und in der Endanwendung sauber. Die gesamte Energiebilanz fällt allerdings schlechter als bei anderen Energieträgern aus, da Strom zunächst aus Primärenergien gewonnen werden muss. Eine umweltgerechte Verwendung von Strom zu Heizzwecken setzt den Bezug der gesamten Strommenge aus erneuerbaren Energien voraus. Entsprechende Ökostrom-Tarife werden von nahezu allen Versorgern angeboten, sie verteuern das ohnehin kostspielige Heizen mit Strom jedoch zusätzlich. Für den Mieter einer Wohnung ist die direkte Abrechnung seines Energieverbrauches für die Heizung mit dem Stromlieferanten bequem.

Während für Nachtstromheizungen nahezu alle Grundversorger besondere Tarife anbieten, gewähren einige große Versorger wie die RWE keine gesonderte Messung und Abrechnung der für eine Direktheizung bezogenen Strommenge. Einige Stadtwerke geben den für Heizzwecke verwendeten Strom vergünstigt ab, wofür jedoch die Installation eines zusätzlichen Zählers erforderlich ist. Eine Versorgung mit vergünstigtem Strom außerhalb ihres Grundversorgungsgebietes bieten die Lieferanten bislang grundsätzlich nicht an, aus Kostengründen ist eine reduzierte Durchleitungsgebühr des jeweiligen Netzbetreibers sowie die getrennte Messung für diese zwingend erforderlich.
Direktheizungen unterliegen im Gegensatz zu Nachtspeicherheizungen keinen Laufzeitbeschränkungen und können auch in Neubauten installiert werden, sofern keine Fördermaßnahmen für den Einbau besonders umweltfreundlicher Heizungen in Anspruch genommen werden.

Nachtspeicherheizungen

Nachtspeicherheizungen nutzen den vergünstigten Strom während der Nachtstunden und geben die Wärme während ihres Betriebs ab. Sie dienen nicht zuletzt dazu, die Auslastung der Kraftwerke während der Nacht zu erhöhen, da die normale Nachfrage nach Strom während der Nachtzeit gering ausfällt.

Es gibt drei unterschiedliche Zähler für Nachtspeicherheizungen. Ältere Anlagen verfügen über einen einzigen Zähler, welcher sowohl den Heizungs- als auch den Haushaltsstrom misst. Auf diese Weise wird der gesamte während der Nachtstunden bezogene Strom zu einem vergünstigten Preis bezogen.
Neuere Anlagen setzten einen getrennten Zähler für die Heizung sowie für den Haushaltsstrom voraus. Dabei kann der Heizungszähler eine Tagnachladung zulassen oder nicht; wenn eine Nachladung während des ebenfalls relativ nachfrageschwachen Nachmittags zugelassen wird, kostet die Kilowattstunden etwas mehr als während der Nacht. Wenn ein Zähler sowohl den Haushalts- als auch den Nachtstrom misst, erfolgt eine rechnerische Umlage eines Teils des Verbrauches, da nur de für die Heizung genutzte Strom verbilligt abgegeben werden soll.

Nachtspeicherheizungen sind in der Endanwendung sehr sauber und für den Mieter einer Wohnung praktisch, da er seinen Verbrauch direkt mit dem Elektrizitätswerk abrechnet. Die freie Wahl des Lieferanten ist grundsätzlich auf für Nachtspeicherstrom zulässig, in der Realität gibt es mit Ausnahme des jeweiligen Grundversorgers aber so gut wie keine alternativen Anbieter.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Nachtspeicherheizungen außer Betrieb gesetzt werden müssen, da sie einen gegenüber anderen Heizungen geringeren Wirkungsgrad der eingesetzten Primärenergie aufweisen. Die Außerbetriebnahme aller vor dem 01. Januar 1990 in Betrieb genommenen oder wesentlich modernisierten Anlagen muss bis spätestens Ende 2019 geschehen, neuere Anlagen dürfen bis zu dreißig Jahren nach ihrer Inbetriebnahme oder einer umfassenden Modernisierung verwendet werden. Ausgenommen von der Pflicht zur Außerbetriebnahme der Nachtspeicherheizungen sind Anlagen in Wohnhäusern mit maximal fünf Wohneinheiten, Gewerbebetriebe werden nicht mitgezählt.

Die Pflicht zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicheranlagen wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, da viele Mieter die Bequemlichkeit der Anlage zu schätzen wissen. Auf der anderen Seite sind Gas- und Ölheizungen in der Regel wirtschaftlicher. Der gleichmäßige Betrieb der Kraftwerke ist nicht mehr so zwingend notwendig wie während des letzten Jahrhunderts, da moderne Anlagen leichter ab- und erneut zuschaltbar sind; zudem haben sich die Speichermöglichkeiten für erzeugten Strom verbessert.

Wann darf der Strom gesperrt werden?

Die umgangssprachlich als Sperrung bezeichnete Unterbrechung der Versorgung eines Stromzählers ist möglich, wenn dem Lieferanten die Weiterbelieferung vor einem Ausgleich der bestehenden Forderungen nicht zugemutet werden kann.
Dabei müssen die mahnfähigen Forderungen jedoch mindestens einen Betrag von 100 Euro erreicht haben und seit mindestens vier Wochen überfällig sein.
Die Sperrung wird durch den Versorger beim Netzbetreiber beantragt. In der Praxis nutzen fast nur Grundversorger diese Möglichkeit, da ein Wahlversorger den Liefervertrag bei Zahlungsrückständen kündigen kann.

Eine Sperrung darf auch erfolgen, wenn der Kunde die Schlussrechnung seiner alten Lieferstelle nicht bezahlt hat. Nicht zulässig ist die Unterbrechung der Versorgung eines privat genutzten Stromzählers auf Grund von Schulden aus einem gewerblichen Stromliefervertrag.
Zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versorgern und Kunden führt regelmäßig der Umstand, dass der neue Vertrag auf einen anderen Partner läuft als der alte. Sofern der Schuldner nicht ebenfalls als Vertragsnehmer aufgeführt ist, darf bei unverheirateten Paaren keine Sperrung vorgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Versorger bekannt ist, dass beide Partner bereits gemeinsam in der letzten Verbrauchsstelle gewohnt hatten. Wenn an der aktuellen Lieferstelle beide Partner als Kunden aufgeführt sind, darf die Sperrung erfolgen, wenn einer der beiden Kunden die Schlussrechnung seiner alten Wohnung nicht beglichen hat.
Da Eheleute gesamtschuldnerisch haften, kann bei ihnen die Sperrung in der neuen Wohnung auch erfolgen, wenn bei der alten Verbrauchsstelle der andere Ehepartner angemeldet war.
Eine Sperrung auf Grund einer Endabrechnung ist selbstverständlich nicht zulässig, wenn der Schuldner zu Eltern oder Kindern gezogen ist und die Schlussrechnung dorthin geschickt wurde.

Vor einer Sperrung muss dem Schuldner eine letzte Frist zur Begleichung der Forderung gegeben werden, welche mindestens drei Bankarbeitstage beträgt. Da durch die Sperrung sowie den nach dem verspäteten Ausgleich der Forderung erfolgenden Wiederanschluss sehr hohe Kosten entstehen, ist das sofortige Einzahlen ebenso wichtig wie die Zusendung eines Zahlungsbeleges an den Lieferanten.

Missverständnisse bei der Stromrechnung

Die Abrechnungen der meisten Stromversorger sind nicht wirklich übersichtlich aufgebaut, zudem führen einige verwendete Formulierungen zu regelmäßigen Missverständnissen bei ihren Kunden. Eines der häufigsten Missverständnisse beruht auf der nicht immer gegebenen Übereinstimmung zwischen dem genannten Rechnungszeitraum und dem Zeitraum, für welchen Zahlungen verrechnet wurden. Bei einer Jahresrechnung müssen alle bis zum konkreten Druckdatum der Rechnung eingegangenen Zahlungen als solche verrechnet werden, auch wenn diese erst nach der Zählerablesung eingegangen sind. Wenn in einem Jahr die Rechnung verspätet erstellt wurde, vermeint der Kunde im folgenden Jahr oftmals, dass eine geleistete Zahlung fehlen würde, da auf der Rechnung nur der Ablesezeitraum angegeben wird. Wurde beispielsweise im Jahr 2010 der Zähler Mitte Mai abgelesen und die Rechnung erst im Juni erstellt, so wird eine Ende Mai geleistete Zahlung bereits in dieser angerechnet. Sehr viele Kunden lesen im Folgejahr, dass die dann durchgeführte Abrechnung den Zeitraum von Mitte Mai 2010 an umfasst und monieren die vermeintliche Nichtberücksichtigung der Ende Mail geleisteten Zahlung. Wieso sie nicht im Vorjahr den Eindruck hatten, eine Zahlung zuviel sei angerechnet worden, bleibt unerklärlich. Die Stromanbieter könnten dieses Missverständnis durch einen Zusatz auf der Rechnung ausschalten, wenn dieser verständlich erklärt, dass der Zahlungszeitraum sich auf die Druckdaten der Rechnung bezieht und somit nicht mit den Ablesedaten übereinstimmt.

Ein weiteres häufiges Missverständnis betrifft dem Kunden mitgeteilte Gutschriften. Diese sind in der Rechnung mit ihren Netto-Beträgen aufgeführt, die Mehrwertssteuer wird am Schluss der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen. Viele Kunden suchen im Rechnungstext nach der konkreten Höhe der ihnen mitgeteilten Gutschrift und finden diese natürlich nicht, da die Umsatzsteuer noch hinzuzurechnen ist.

Eine dritte Unklarheit betrifft Zwischenzählerstände. Außer bei einer Preisänderung ist eine Abgrenzung auch vorzunehmen, wenn sich die Änderungen bei einzelnen Preisbestandteilen gegenseitig aufheben, so dass der vom Kunden zu zahlende Preis unverändert bleibt.
Die jeweiligen Stände werden geschätzt, sofern der Abnehmer nicht aus eigenem Antrieb exakte Abgrenzungsstände mitteilt.

Als viertes Missverständnis erweist sich häufig die Definition des Rechnungsbetrages. Wenn zeitgleich mit der Fälligkeit der Nachzahlung der erste Abschlag zu zahlen ist, werden beide Beträge zusammengerechnet. Als Rechnungsbetrag gilt aber nur die Nachzahlung, da der Abschlag als Vorauszahlung bereits der folgenden JAR zugerechnet wird.

Wenn die Stromrechnung nicht pünktlich bezahlt werden kann

Für die Stromrechnung sind monatliche Abschläge zu leisten. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine Ablesung des Zählers, auf Grund derer eine Jahresabrechnung (JAR) erstellt wird. Wenn der Nachzahlungsbetrag sehr hoch ist, kann der Kunde bei den meisten Anbietern eine Ratenzahlung vereinbaren. Dafür ist jedoch der umgehende Anruf beim Versorger wichtig, da einige Lieferanten für die Gewährung einer Ratenzahlung voraussetzen, dass sich der Kunde vor der Fälligkeit der Rechnung meldet. Andere Lieferanten akzeptieren eine Ratenzahlung auch noch nach dem Fälligkeitsdatum.

Abschläge können hingegen in der Regel nicht in Raten gezahlt werden, da es sich bei ihnen schon um als Vorleistung auf die Jahresrechnung zu überweisende Teilzahlungen handelt. In Einzelfällen kann der Mitarbeiter des Stromversorgers jedoch einen Zahlungstermin verschieben oder zumindest eine Mahnsperre setzen, welche in der Kundenwahrnehmung der Erlaubnis für eine verspätete Zahlung gleichkommt. Sollte es auf Grund einer verspäteten Anmeldung oder einer verspäteten Abrechnung dazu kommen, dass der erste Abschlag für mehrere Monate geleistet werden muss, kann der Mehrfachabschlag auf Wunsch des Kunden auf alle Abschlagstermine aufgeteilt werden.

Wenn die Stromrechnung über das Abbuchungsverfahren bezahlt wird, muss der Anruf wegen eines Zahlungsaufschubes einige Tage vor dem geplanten Abbuchungstermin erfolgen, da der Datenaustausch mit der Bank einen gewissen Vorlauf erfordert.

Auf keinen Fall darf der Kunde bei ihm bekannten Zahlungsschwierigkeiten auf einen Anruf beim Versorger verzichten. Wenn er ohne Absprache nicht pünktlich zahlt, wird ihm eine Mahnung zugesandt. Diese ist nicht nur kostenpflichtig, sie kann auch dazu führen, dass ein späterer Antrag auf einen günstigen Sondervertrag abgelehnt wird, da die Versorger diesen vom Einhalten vereinbarter Zahlungstermine abhängig machen können.

Strompakete – Vor- und Nachteile von Flexstrom und co.

Einige Anbieter vermarkten Strompakete, am bekanntesten ist Flexstrom. Der Kauf eines Strompaketes bedeutet, dass der Stromverbrauch bis zur gekauften Menge mit einer einmaligen Zahlung oder den monatlichen Abschlägen abgegolten ist. Wenn weniger Strom verbraucht wird, erfolgt keine Rückerstattung, während jede die vorab gekaufte Menge überschreitende Kilowattstunde gesondert in Rechnung gestellt wird.
Strompakete sind sinnvoll, wenn sie den tatsächlichen Verbrauch abbilden und der Kunde diesen sicher vorhersagen kann. Leider bieten die meisten Anbieter Pakete nur in sehr großen Schritten an, welche nicht unbedingt den Standardverbräuchen entsprechen, so dass sehr wenige Kunden exakt den eingekauften Strom verbrauchen. Ein weiteres Kriterium beim Abschluss eines Strompaketes sollte ein möglichst geringer Preis für zusätzlich verbrauchten Strom sein, in der Praxis wird dieser häufig sehr teuer abgerechnet.
Bereits eine in der eigenen Wohnung verbrachte längere Krankheitsphase kann dazu führen, dass deutlich mehr Strom als in den vergangenen Jahren verbraucht wird.
Die bei den meisten mit einem Strompaket verbundenen Tarifen übliche Vorausbezahlung des im Paket enthaltenen Verbrauches für ein Jahr führt zu einem weiteren Risiko. Wenn der Versorger Insolvenz anmeldet, gehören die Vorauszahlungen als Forderungen zur Insolvenzmasse und können ganz verloren gehen; bei einem guten Verlauf der Insolvenz bekommt der Kunde eine kleine Quote. Aber auch, wenn der Versorger den Vertrag ordnungsgemäß abwickelt, erleidet der Stromkunde durch die jährliche Vorauszahlung einen beträchtlichen Zinsverlust.
Auf Grund der mangelnden Flexibilität sind Strompakete für den Kunden in der Regel nicht vorteilhaft, so dass von ihnen eher abzuraten ist.

Ökostrom oder Normaltarif? Vor- und Nachteile

Als Ökostrom wird der Strom bezeichnet, welcher ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser und Biogas produziert wurde.
Ökostrom kostet bei den meisten Lieferanten einen geringfügigen Preisaufschlag. Der Bezieher von Strom aus erneuerbaren Energiequellen fördert mit seiner Entscheidung den weiteren Aufbau einer umweltgerechten Stromversorgung und setzt ein deutliches Zeichen gegen die Atomkraft. Da die erneuerbaren Energieträger kostenfrei zur Verfügung stehen, zahlen künftige Generationen für den Ökostrom weniger als für andere Energiequellen; der heute höhere Preis, welcher heute für alternative Energie zu zahlen ist, erklärt sich durch die beim Aufbau der Anlagen entstehenden Kosten.

Da der gesamte erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird und bei der Entnahme nicht nach der Stromquelle unterschieden werden kann, bekommt auch der Ökostrom-Kunde nicht direkt umweltgerecht erzeugte Energie. Der Versorger verpflichtet sich jedoch, die vom Kunden erzeugte Strommenge aus erneuerbaren Energien in das Netz einzuspeisen; zudem sichern einige Tarife dem Kunden zu, dass ein Teilbetrag seiner Zahlungen für den Aufbau neuer Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom verwendet wird. Die Einhaltung der entsprechenden Vereinbarungen wird durch verschiedene unabhängige Institute wie dem TÜV geprüft und mittels eines Zertifikates bestätigt. Die meisten Stadtwerke versprechen zusätzlich, den Energiemix ihrer anderen Angebote nicht zu verändern, so dass der Bezieher von Ökostrom tatsächlich bewirkt, dass mehr aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom vertrieben wird. Leider geben die großen Energieversorger nicht alle ein vergleichbares Versprechen ab, so dass der vermehrte Abschluss von Ökostromtarifen bei ihnen keine Zunahme des insgesamt verkauften regenerativ erzeugten Stromes bewirkt, sondern zu einer Änderung im Strommix der Grundversorgung führt. Dieses Verhalten entspricht natürlich nicht den Wünschen des Beziehers von Ökostrom.
Neben den meisten Stadtwerken gewährleisten auch spezielle Versorger, welche ausschließlich Ökostrom vertreiben, den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Ökostrom bietet gegenüber dem Normaltarif somit den Vorteil, dass der Stromkunde einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistet, während der Vorteil des Normaltarifes in seinem günstigeren Preis liegt.

Wie Sinnvoll sind Heizlüfter?

Heizlüfter sind durchaus nützliche Geräte, für den Dauerbetrieb sind sie jedoch nicht geeignet.
Ein Heizlüfter dient der Erwärmung eines Raumes, wenn der Betrieb der Heizanlage noch nicht wirtschaftlich möglich ist oder diese kurzzeitig ausfällt. Besonders während des Frühjahrs oder im Herbst sind die Temperaturen am Tag so hoch, dass die Inbetriebnahme der Zentralheizung unnötig ist, während es am frühen Morgen zu kalt ist, um ohne Heizung zu baden oder zu duschen. In diesen Monaten stellt der Heizlüfter eine ideale Lösung dar, da er nur für kurze Zeit eingeschaltet wird und sich leicht wieder ausschalten lässt.

Die komplette Beheizung der Wohnung mittels eines Heizlüfters ist während des Winters jedoch nicht wirtschaftlich, da die Geräte sehr hohe Stromkosten verursachen und große Räume nicht gleichmäßig erwärmen.
Die meisten Heizlüfter können durch das Drehen eines Rädchens am Gerät auf eine Leistung von 1000 oder 2000 Watt eingestellt werden, wobei die höhere Wattzahl eine höhere Heizleistung bedeutet.
Bei einer eingestellten Leistung von 2000 Watt verbraucht der Heizlüfter jedoch eine Kilowattstunde (kWh) in nur einer halben Stunde, so dass die Heizung mit nur einem einzigen Heizlüfter an einem Abend zehn kWh verbraucht. Zudem darf ein Heizlüfter aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden, so dass er zum Heizen bei Abwesenheit ohnehin nicht geeignet ist.

In der Anschaffung sind Heizlüfter sehr preiswert, so dass ihr Erwerb und der Einsatz bei einem vorübergehenden Ausfall der Heizung sowie in der Übergangszeit für jeden Verbraucher leicht möglich ist.

Kann Strom gespeichert werden?

Zu den traditionellen Grundlehren der Elektrotechnik gehört die Aussage, dass Strom überwiegend in dem Moment produziert werden muss, in welchem er verbraucht wird. Tatsächlich werden zu Zeiten geringen Verbrauchs mehrere Kraftwerke abgeschaltet.

Jeder Verbraucher hat aber schon die Erfahrung gemacht, dass Strom begrenzt gespeichert werden kann. Sowohl die Nachtspeicherheizung als auch der Akku des Mobiltelefons oder jede beliebige Batterie sind eindeutige Beweise für die begrenzte Speichermöglichkeit des Stroms.
Akkus entleeren sich jedoch auch ohne Gebrauch, ebenso verlieren Batterien während ihrer Lagerung an Kraft. Des Weiteren sind sehr große Geräte für die Speicherung relativ geringer Strommengen erforderlich, so dass die meisten der bisher bekannten Speichertechniken für eine gesicherte Energieversorgung nicht geeignet sind. Allerdings wurde in der Vergangenheit auch sehr wenig im Bereich der Energiespeicherung geforscht.

Das Speichern von Energie ist notwendig, wenn künftig erneuerbare Energien eine größere Bedeutung für die Stromversorgung übernehmen sollen. Sowohl Sonne als auch Wind stehen in Deutschland ausreichend zur Verfügung, aber nicht immer während der Zeit, zu welcher die meiste Energie benötigt wird.
Eine moderne Form der Speicherung stellen Pumpspeicherwerke dar. In ihnen wird der im Moment seiner Erzeugung nicht benötigte Strom dazu benutzt, Wasser mittels einer Pumpe in ein höher gelegenes Becken zu pumpen. Sobald ein höherer Bedarf an Strom besteht, wird das Wasser abgelassen und treibt beim Fallen in die Tiefe eine Turbine an, welche ihrerseits Strom erzeugt. Materiell gespeichert wird bei einem Pumpspeicherwerk somit nicht der Strom, sondern das ihn erzeugende Wasser.
Neben einem weiteren Ausbau von Pumpspeicherwerken ist auch die Weiterentwicklung von Batterie- und Wasserstoffspeichern für eine optimale Energieversorgung erforderlich.

Wann ist die Anmeldung beim Stromanbieter durch den Vermieter erlaubt?

Als Folge der Marktrollentrennung darf der Vermieter einen Stromzähler grundsätzlich nicht mehr für seinen Mieter anmelden. Der Grund für diese Regelung ist, dass jeder Bezieher einer Wohnung während der ersten sechs Wochen nach dem Einzug das Recht hat, sich bei einem Stromanbieter seiner Wahl anzumelden. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Anmeldung zunächst beim Grundversorger erfolgt.
Aus diesem Grund darf die Anmeldung durch den Vermieter frühestens sechs Wochen nach dem Einzug vorgenommen werden, wenn keine schriftliche Einwilligung des Mieters vorgelegt werden kann. In Einzelfällen ist eine pragmatische Lösung denkbar; wenn der neue Mieter kein Deutsch kann, reicht es aus, wenn er telefonisch bestätigt, dass er seinen Vermieter zur Anmeldung beauftragt hat. Des Weiteren dürfen Betreuer und Ehepartner die Anmeldung beim Stromlieferanten vornehmen, uneheliche Lebensgemeinschaften stellen einen Grenzfall dar, über den unterschiedliche Auffassungen bestehen. Allerdings gibt es eine recht einfache Lösung: Da eine telefonische Anmeldung ohnehin nur für den Tarif der Grundversorgung zulässig ist und die Vorgabe, dass nur ein einziger Vertragspartner aufgeführt werden darf, für diese nicht gilt, kann der Anschluss zunächst auf beide Lebenspartner angemeldet werden. Nach dem Erhalt des Begrüßungsschreibens kann dann bei Bedarf einer der beiden gestrichen werden; solange außer der Abschlagsanforderung keine Rechnung erstellt und keine Zahlung geleistet wurde, ist in der Grundversorgung die Änderung des Vertragspartners als bloße Datenänderung ohne das Erstellen einer Schlussrechnung möglich.

Wenn der Vermieter einen unzulässigen Anmeldeversuch unternimmt, wird dem Mieter ein Sondervertrag als Angebot zugeschickt. Ein solcher ist fast immer günstiger als die Grundversorgung und kann unterschrieben zurückgeschickt werden. Sofern der Mieter jedoch die Grundversorgung bevorzugt, muss er sich selbst telefonisch oder schriftlich beim Grundversorger anmelden.

Eine Ausnahme besteht für Marktpartner. Bei diesen handelt es sich um große Unternehmen der Wohnungswirtschaft, welche sich von ihren Mietern im Normalfall im Mietvertrag das Recht zur Anmeldung beim Grundversorger einräumen lassen. Diese müssen einen Vertrag mit dem Versorger abschließen und ihm gegenüber garantieren, dass sie keine Mieter anmelden, welche diesen Passus im Mietvertrag gestrichen haben.