Wie sinnvoll sind Strom-Festpreisprodukte und eine Preisgarantie?
Festpreisprodukte schützen den Stromkunden vor einer Erhöhung des Strompreises, da sie ihm eine Preisgarantie für einen Zeitraum von zumeist zwei oder drei Jahren geben. Während viele Anbieter einen Aufpreis für den Verzicht auf eine künftige Preiserhöhung fordern, sind die entsprechenden Tarife bei wenigen Unternehmen (u.a. RWE) günstiger als die Grundversorgung.
Nicht unter die Preisgarantie fällt die Erhöhung staatlich verordneter Abgaben und Steuern, zu diesen zählen die meisten Energieversorger auch die Abgabe aus dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (wörtlich Erneuerbare Energien Gesetz = EEG). Da eine jährliche Erhöhung dieser Abgabe fast als sicher anzusehen ist, bleiben die Preise trotz der Preisgarantie in den meisten Fällen nicht vollkommen konstant.
Trotz der wahrscheinlichen Verteuerung des Stroms zu jedem Jahreswechsel auf Grund der EEG-Abgabe sind Festpreisprodukte sinnvoll, da sie vor Preiserhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten schützen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Preise für Strom regelmäßig steigen.
Wenn allerdings eine Senkung des Strompreises erfolgen sollte, bleibt für die Kunden eines Festpreisvertrages dieser wirksam, so dass sie nicht von der Reduzierung der Strompreise profitieren. Wer mit einer baldigen Absenkung der Preise beim Strom rechnet, sollte tatsächlich keinen Vertrag über ein Festpreisprodukt abschließen. In den letzten Jahren sind die Preise aber fast jährlich gestiegen, so dass ein Festpreis für den Verbraucher zu Einsparungen geführt hat.
Dass die Energieversorger bei einer allgemeinen Tarifsenkung auf die bei der Vereinbarung des Festpreises genannten Preise bestehen, ist keineswegs böswillig. Jeder Versorger hat die Strommenge, welche er für die Belieferung seiner Kunden mit einem Festpreisprodukt benötigt, bei den Produzenten ebenfalls zu einem fixen Preis eingekauft.
Ein Festpreisvertrag gilt selbstverständlich immer nur für eine konkrete Verbrauchsstelle, jeder Sondervertrag wird bei einem Umzug automatisch mit der Abmeldung des Kunden beendet. Für die neue Wohnung kann dann ein neuer Sondervertrag abgeschlossen oder die Grundversorgung gewählt werden.