Wohngemeinschaften und die Stromrechnung

Wohngemeinschaften können ihre Stromverträge auf unterschiedliche Weise abschließen. Wenn der Vermieter mit jedem Mitglied der WG einen gesonderten Mietvertrag abschließt und über den Einzug neuer Bewohner entscheidet, meldet er in der Regel den Stromanschluss auf seinen Namen an und rechnet die Stromkosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit den Mietern ab.

In einer selbst über den Einzug neuer Mitglieder entscheidenden Wohngemeinschaft ist diese üblicherweise für den Abschluss eines Vertrages zur Stromlieferung verantwortlich. Dabei kann der Vertrag auf ein Mitglied oder auf mehrere Mitglieder der WG lauten, allerdings schränken die meisten Versorger die Anzahl der Vertragspartner pro Zähler auf zwei bis drei Personen ein; außerhalb des Pflichtgebietes ist nicht selten ein einziger Ansprechpartner Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

In den meisten Wohngemeinschaften werden die Stromkosten auf alle Mitglieder gleichermaßen umgelegt. Diese Lösung ist oft unvermeidbar, da eine getrennte Verbrauchserfassung nicht vorgenommen wird. Fairer ist jedoch die konkrete Zuordnung der Verbräuche auf jeden Bewohner. Diese kann erreicht werden, indem für jedes Zimmer sowie für Gemeinschaftsräume ein Zwischenzähler zugeschaltet wird. Anschließend werden die Stromkosten für Gemeinschaftsräume auf alle Mitglieder der Wohngemeinschaft gleichermaßen aufgeteilt, während jeder Bewohner den Anteil für sein Zimmer alleine trägt. Zwischenzähler können im Baumarkt gekauft werden und dienen ausschließlich der internen Abrechnung.

Wenn ein im Stromliefervertrag namentlich genanntes Mitglied die Wohnung verlässt, sind die Kündigung der Stromlieferung und der Abschluss eines neuen Vertrages erforderlich; das bloße Streichen eines Namens ohne Erstellung einer Schlussabrechnung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Wenn ein nicht namentlich im Vertrag aufgeführter Bewohner aus einer Wohngemeinschaft auszieht, muss nicht zwingend eine Schlussabrechnung erstellt werden. Zur Vermeidung von Streitigkeiten hinsichtlich der Stromabrechnung ist es jedoch sinnvoll, eine Zwischenrechnung anzufordern.

Wenn die Stromrechnung nicht pünktlich bezahlt werden kann

Für die Stromrechnung sind monatliche Abschläge zu leisten. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine Ablesung des Zählers, auf Grund derer eine Jahresabrechnung (JAR) erstellt wird. Wenn der Nachzahlungsbetrag sehr hoch ist, kann der Kunde bei den meisten Anbietern eine Ratenzahlung vereinbaren. Dafür ist jedoch der umgehende Anruf beim Versorger wichtig, da einige Lieferanten für die Gewährung einer Ratenzahlung voraussetzen, dass sich der Kunde vor der Fälligkeit der Rechnung meldet. Andere Lieferanten akzeptieren eine Ratenzahlung auch noch nach dem Fälligkeitsdatum.

Abschläge können hingegen in der Regel nicht in Raten gezahlt werden, da es sich bei ihnen schon um als Vorleistung auf die Jahresrechnung zu überweisende Teilzahlungen handelt. In Einzelfällen kann der Mitarbeiter des Stromversorgers jedoch einen Zahlungstermin verschieben oder zumindest eine Mahnsperre setzen, welche in der Kundenwahrnehmung der Erlaubnis für eine verspätete Zahlung gleichkommt. Sollte es auf Grund einer verspäteten Anmeldung oder einer verspäteten Abrechnung dazu kommen, dass der erste Abschlag für mehrere Monate geleistet werden muss, kann der Mehrfachabschlag auf Wunsch des Kunden auf alle Abschlagstermine aufgeteilt werden.

Wenn die Stromrechnung über das Abbuchungsverfahren bezahlt wird, muss der Anruf wegen eines Zahlungsaufschubes einige Tage vor dem geplanten Abbuchungstermin erfolgen, da der Datenaustausch mit der Bank einen gewissen Vorlauf erfordert.

Auf keinen Fall darf der Kunde bei ihm bekannten Zahlungsschwierigkeiten auf einen Anruf beim Versorger verzichten. Wenn er ohne Absprache nicht pünktlich zahlt, wird ihm eine Mahnung zugesandt. Diese ist nicht nur kostenpflichtig, sie kann auch dazu führen, dass ein späterer Antrag auf einen günstigen Sondervertrag abgelehnt wird, da die Versorger diesen vom Einhalten vereinbarter Zahlungstermine abhängig machen können.