Die häufigsten Fehler beim Wechseln des Stromanbieters
Der Wechsel zu einem anderen Stromversorger scheitert in einigen Fällen an leicht vermeidbaren Fehlern des Kunden. Idealerweise überlässt der Verbraucher die Kündigung beim bisherigen Versorger dem gewählten neuen Lieferanten. Wenn er selbst kündigt, muss er darauf achten, dass zum Zeitpunkt der Wirksamkeit seiner Kündigung beim Netzbetreiber die Anmeldung des gewählten Lieferanten vorliegt. Ansonsten erfolgt zunächst die Versorgung durch den Grundversorger. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende reicht fast keinem Lieferanten für die Neuanmeldung aus, zumeist wird ein Vorlauf von sechs bis acht Wochen angegeben.
Ein weiterer Fehler besteht in einer fehlerhaften Angabe, ob es sich um einen Neueinzug handelt oder der Kunde schon in der Wohnung wohnt. Wenn der Vertrag beim neuen Anbieter auf einen anderen Partner als beim bisherigen Versorger abgeschlossen werden soll, handelt es sich versorgungstechnisch um einen Neueinzug. Sehr häufig wird in einem solchen Fall angegeben, dass der Kunde bereits in der Verbrauchsstelle wohnt, während er weder dem bisherigen Lieferanten noch dem Netzbetreiber bekannt ist. In diesen Fällen erfolgt eine Ablehnung der Kündigung, da der Kunde nach den Unterlagen des Versorgers und des Netzbetreibers nicht bekannt ist. Wird hingegen angegeben, dass es sich um einen Neueinzug handelt, steht der Versorgung durch den neuen Anbieter nichts mehr im Weg. Das mag etwas seltsam klingen, lässt sich aber leicht damit erklären, dass der Begriff des Wohnens in der Stromversorgung eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache hat. Wohnen heißt in der Fachsprache von Stromlieferanten und Netzbetreibern, beim bisherigen Lieferanten und beim Verteilnetzbetreiber als Verbraucher an der entsprechenden Abnahmestelle registriert zu sein.